Neue DNA-Spuren im "Cold Case" Christa Mirthes

Schwandorf
14.09.2023 - 10:42 Uhr

Spielende Kinder fanden die Leiche der damals 15-jährigen Christa Mirthes in einem Brunnenschacht in Schwandorf. Nun sucht die Kripo Amberg Zeugen in dem ungelösten Mordfall, der sie seit 45 Jahren beschäftigt.

Eine im Januar neu gegründete Ermittlungsgruppe "Brunnen" befasst sich laut Mitteilung der Oberpfälzer Polizei wieder mit dem "Cold Case" Christa Mirthes – und ist auf der Suche nach Zeugen, die bisher noch nicht von der Polizei vernommen wurden oder ergänzende Aussagen zu ihren Angaben von damals machen können. Bei einer erneuten Untersuchung der Asservate mit neuester Kriminaltechnik fanden die Beamten auch DNA-Material – 45 Jahre nach der Tat.

Die Beamten schließen nicht aus, dass diese von dem Täter stammt. "Alle Asservate von damals wurden nochmals untersucht mit modernster Technik", erklärte Polizeisprecher Claus Feldmeier. Dabei sei nun die DNA-Spur entdeckt worden, die bislang keiner Person zugeordnet werden konnte. Diese Spur sei ein Baustein. "Wir setzen vor allem aber noch einmal auf Zeugen."

Am 16. Juni 1978 fanden spielende Kinder die verstümmelte Leiche der damals 15-jährigen Christa Mirthes in einem Brunnenschacht in der Klosterstraße mitten in Schwandorf. Ermittlungen hatten damals ergeben, dass Christa Mirthes zuletzt am 30. April 1978 in Schwandorf lebend gesehen worden war.

Die Kripo Amberg (Telefon: 09621/890-2040 oder außerhalb der Bürozeiten 09621/890-2801) bittet um Mithilfe und stellt folgende Fragen:

  • Wer kann Hinweise zum Täter, beziehungsweise zu möglichen Mittätern machen?
  • Wer hat zwischen 30. April 1978 und 15. Mai 1978 auffällige Beobachtungen in der Klosterstraße 30 in Schwandorf (Fahrzeuge/Personen) gemacht?
  • Wo hat sich Christa Mirthes zwischen 18. Januar 1978 und 30. April 1978 aufgehalten?
  • Wer gewährte der 15-jährigen Christa Mirthes, die seit 17. Januar 1978 von zu Hause abgängig war, Zuflucht?

Die Staatsanwaltschaft Amberg weist darauf hin, dass sämtliche Straftaten – Ausnahme: Mord – verjährt sind. Hinweisgeber müssten daher laut Mitteilung nicht befürchten, sich selbst strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen.

Für Hinweise, die zur Ergreifung oder Überführung des Täters führen, hat das Bayerische Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 10 000 Euro ausgelobt. Den Ermittlern ist bewusst, dass es nach so langer Zeit gut sein kann, dass der Täter mittlerweile nicht mehr lebt. Es gehe darum, trotzdem nichts unversucht zu lassen, um diesen Fall zu klären, sagte Feldmeier. Insbesondere auch, um Angehörigen des Opfers eine Gewissheit geben zu können. Die Belohnung wird laut Mitteilung nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und gilt ausschließlich für Privatpersonen.

Sollte der Täter noch leben, könnte er allerdings auch nach so langer Zeit noch angeklagt und vor Gericht gestellt werden, sofern die Tat weiterhin als Mord eingestuft wird. Denn im Unterschied zu Totschlag und anderen Straftaten verjährt ein Mord nicht.

(mit Material der dpa)

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