Für seine rechtsradikalen und ausländerfeindlichen Gesinnungsäußerungen erhielt ein 28-jähriger Mann aus dem südöstlichen Landkreis Schwandorf nun die Quittung: Eine sechsmonatige Haftstrafe.
Es ging auf Mitternacht zu an diesem Sommerabend im letzten Jahr. An der Amberger Straße in Neunburg vorm Wald erwachten Bürger aus dem Schlaf, als sie durch geöffnete Fenster eine grölende Stimme vernahmen. Ein Zeuge, der damals die Polizei verständigte, erinnerte sich jetzt vor der Schwandorfer Amtsrichterin Jennifer Jäger an das, was an die Ohren der in ihrer Ruhe gestörten Leute drang. "Erst mehrfach Heil Hitler, dann Sieg Heil", hörte die Vorsitzende. Danach wurden ausländerfeindliche Parolen gegrölt, erfuhr die Vorsitzende und erhielt ein komplettes Bild des Vorfalls, als ihr zusätzlich mitgeteilt wurde, dem nächtlichen Auftritt seien auch noch sexuelle Äußerungen aus der untersten Schublade gefolgt.
Die Neunburger Landespolizei war zu dieser Zeit mit einem anderen Einsatz beschäftigt. Also schickte die Einsatzzentrale in Regensburg eine Streifenwagenbesatzung aus Waldmünchen. Als die Beamten nach längerer Anfahrt eintrafen, mussten sie zunächst die Gegend absuchen. An einer Tankstelle fanden sie zwei Männer und eine Frau. Sie war nüchtern, ihre Begleiter angetrunken.
Einer der Männer hatte ein Sweatshirt an, auf dem seine Gesinnung deutlich nach außen hin sichtbar wurde. "Deutsche Wut" stand auf dem Kleidungsstück, das kurz zuvor bei einem Ausflug des Trios in die Tschechische Republik gekauft worden war. Der Träger des Shirts wurde als Verbreiter nationalsozialistischer Parolen identifiziert und er gab sich jetzt im Gerichtssaal auch als Täter zu erkennen.
Warum dieser Auftritt? Die Richterin hakte nach. "Viel Alkohol", wurde geltend gemacht und ein in Neunburg vorm Wald mit anwesender naher Angehöriger, der zum Trinken animiert habe, als weiterer Faktor für das Intermezzo genannt. Mit exzessivem Alkoholgenuss aber sei jetzt endgültig Schluss, gab der 28-Jährige zu Protokoll. Zu dieser Zeit hoffte er wohl noch auf ein Urteil, das womöglich mit einer Geldstrafe abgehen würde.
Der Richterin lagen sechs Einträge ins Strafregister vor. Dabei offenbarte sich: Der Familienvater aus dem südöstlichen Kreis Schwandorf hatte noch eine Bewährungsahndung über zehn Monate Haft offen. Das verschärfte seine Lage. Für die lautstarke Gesinnungsäußerung in Neunburg vorm Wald verlangte Staatsanwältn Vanessa Merl sieben Monate Gefängnis. Sie hielt dabei den Tatbestand der Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen für erwiesen. "Sieg Heil", so wurde deutlich, ist ein solches Kennzeichen.
Was dann folgte, war wie ein Nackenschlag für den 28-Jährigen und seine im Zuhörerraum sitzende Ehefrau. Die Richterin verhängte sechs Monate Haft zum Absitzen und hob in ihrer Begründung hervor, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, dem "Bewährungsversager" eine weitere Chance zu geben. Hinzu kommt für den Angeklagten, dass die noch offen stehenden zehn Monate höchstwahrscheinlich ebenfalls verbüßt werden müssen. Der an die Seite des Mannes geholte Pflichtverteidiger Gunther Haberl hatte vergeblich um eine Möglichkeit gebeten, seinen Mandanten vor einem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt zu bewahren.
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