Bereits im September wurde ein Fall bei der Polizeiinspektion in Schwandorf bekannt, der nun eine Fortsetzung fand. Damals zeigte eine 38-jährige Schwandorferin bei der Polizei an, dass eine 31-Jährige aus der Stadt ein Bild von ihr in der Öffentlichkeit herumgezeigt habe, welches sie „oben ohne“ zeigt. Dieses Herumzeigen erfüllte laut Polizei einen Straftatbestand nach dem Kunsturheberrechtsgesetz. Das Bild war nach einer Brustvergrößerungs-OP aufgenommen worden, auf dem sich auch stolz der damalige Freund, ein 35-jähriger Schwandorfer Unternehmer, zeigte, der die Aufhübschung bezahlt hatte.
Nun erstattete auch noch der Sponsor Strafanzeige gegen die 31-Jährige, welche nach Erkenntnissen der Polizei eigentlich seine neue Freundin war. Sie hatte sich das besagte Foto vom Handy des Unternehmers „geklaut“, nachdem sie sich vorher den Zugangscode zum Smartphone abgeschaut hatte. Der Fotoklau ist wiederum strafbar als Ausspähen von Daten. Entsprechend wurde von den Polizeibeamten ein Strafverfahren eingeleitet. "Hintergrund der Taten dürfte vermutlich Eifersucht sein. Eine Mutmaßung bleibt, ob sich die 31-Jährige auch gerne auf Kosten des 35-Jährigen die Oberweite hätte vergrößern lassen wollen", heißt es dazu abschließend im aktuellen Tagesbericht der Inspektion.
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