Schwandorf
14.01.2022 - 17:43 Uhr

Omikron-Welle schlägt jetzt auch auf den Landkreis Schwandorf durch

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf machte von Donnerstag auf Freitag erneut einen großen Sprung nach oben: von 215,5 auf 259,3. Ursächlich sind 100 neue Corona-Infektionen, die das Gesundheitsamt am Donnerstag gemeldet bekam.

Symbolbild: Christophe Gateau

Vom bundesweit zu beobachtenden, rasanten Anstieg der Corona-Fälle blieb der Landkreis Schwandorf bis Anfang dieser Woche verschont. Doch mittlerweile gibt es auch hier wieder mehr Arbeit für das Gesundheitsamt. Die Behörde haben am Freitag zunächst 86 Erstmeldungen erreicht (Stand gegen 17 Uhr). Die bestätigten Omikron-Fälle stiegen inzwischen schon auf 257. In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres lag der Anteil von Omikron bereits bei 35 Prozent. Zum Anteil in der laufenden zweiten Kalenderwoche lässt sich noch keine Bilanz ziehen, zumal die Ermittlung der Mutante erst ein paar Tage nach der Identifikation eines positiven Falls möglich ist.

Aus Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen haben die Behörde 60 positive Schnelltests erreicht, die abgearbeitet werden. Im Elisabethenheim Schwandorf konnte das Ausbruchsgeschehen für beendet erklärt werden. Neue Fälle sind unter anderem in verschiedenen Gemeinschaftsunterkünften und in einem Wohnheim für benachteiligte Jugendliche festgestellt worden. Zum Teil wurden Familien verlegt.

In den letzten Tagen haben fünf weitere Teststellen eröffnet. Sie befinden sich in Burglengenfeld, Dieterskirchen, Schwarzenfeld, Steinberg und Wernberg-Köblitz.

Bislang galt eine Person erst 14 Tage nach der Drittimpfung als geboostert. Seit Mittwoch ist das anders: Man wird bereits ab dem Tag der Auffrischung als geboostert eingestuft. Dies ist zum Beispiel dann von Bedeutung, wenn eine geboosterte Person bei „2Gplus“ (geimpft oder genesen und getestet) von der Testpflicht ausgenommen ist. Eine Infektion nach der Zweifachimpfung gilt nun genauso für 2G Plus wie eine Dreifachimpfung – mit einer Ausnahme: Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, gilt nicht bereits nach der zweiten Impfung und auch nicht sogleich nach der dritten Impfung als geboostert, sondern erst vom 15. Tag an nach der Auffrischung. Dass Johnson-&-Johnson-Geimpfte darüber nicht ganz glücklich sind, blieb dem Bayerischen Gesundheitsministerium nicht verborgen, heißt es in der Pressemitteilung aus dem Schwandorfer Landratsamt.

Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Quarantäne von Kontakt- und Verdachtspersonen und zur Isolation von positiv getesteten Personen wurde erneut geändert. Dies führt auch zu einer Änderung in der täglichen Praxis des Gesundheitsamtes. Infizierte werden ab sofort angeschrieben, aber nicht mehr angerufen. "Auch wenn man meinen möge, dass ein Telefonat weniger aufwendig wäre, ist dies nicht der Fall. Die Telefonate gestalten sich infolge zahlreicher Fragen relativ langatmig, und trotz Isolation bedarf es desöfteren mehrerer Anrufversuche, bis die gewünschte Person erreicht wird. In einem Brief können dagegen alle Information sogleich mitgeliefert werden", schrieb dazu der Sprecher des Amtes, Hans Prechtl. Man bitte aber um Verständnis dafür, dass die vielen Neuerungen mit etwas Verzögerung in die schriftlichen Dokumente eingearbeitet werden, da noch gewisser Abstimmungsbedarf bestehe.

Zur Verkürzung der Isolierung einer positiv PCR-getesteten Person von Tag 10 auf Tag 7 müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein: mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit; ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest weist ein negatives Ergebnis auf, wobei der Test jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person durchgeführt werden muss; mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt endet die Isolation. Ohne Verkürzung endet die Isolation grundsätzlich nach Tag 10.

Oberpfalz25.05.2022
 
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