Schwandorf
10.03.2020 - 11:40 Uhr

Ostbayernring: Erörterung beginnt am 30. März

Jetzt wird's ernst: Der Erörterungstermin für den Schwandorfer Abschnitt des umstrittenen Ersatzneubaus der Starkstromleitung Ostbayernring steht an. Die Regierung der Oberpfalz hat bis zu vier Tage angesetzt.

Der Ostbayernring läuft bei Ettmannsdorf entlang der Naab. Auch der Ersatzneubau soll hier errichtet werden. Das stößt bei Anliegern auf Protest. Bild: Hösamer
Der Ostbayernring läuft bei Ettmannsdorf entlang der Naab. Auch der Ersatzneubau soll hier errichtet werden. Das stößt bei Anliegern auf Protest.

Jetzt wird's ernst: Der Erörterungstermin für den Schwandorfer Abschnitt des umstrittenen Ersatzneubaus der Starkstromleitung Ostbayernring steht an. Die Regierung der Oberpfalz hat bis zu vier Tage angesetzt.

Der Erörterungstermin beginnt am 30. März um 8.30 Uhr in der Nordgauhalle in Nabburg. Nach Bedarf kann er an den folgenden drei Tagen fortgesetzt werden, dann jeweils ab 9.30 Uhr. Das teilt die Regierung der Oberpfalz mit. Der Termin richtet sich an alle, die Einwendungen gegen die Pläne für die Starkstromleitung im Planfeststellungsverfahren eingereicht haben. Die Erörterung in Nabburg behandelt den Abschnitt A zwischen dem Umspannwerk Etzenricht (Kreis Neustadt) und dem Umspannwerk Schwandorf-Dachelhofen.

Unter der Leitung der Regierung werden bei dem Termin die Einwände zwischen den Beschwerdeführern und dem Netzbetreiber Tennet erörtert, gegebenenfalls dem Vorhabensträger weitere Vorgaben gemacht. Die Ergebnisse wird die Regierung abwägen und den Planfeststellungsbeschluss fällen. Laut Markus Roth, dem Pressesprecher der Regierung, gingen gegen diesen Abschnitt 115 Einwendungen von Privatleuten ein. Tatsächlich sind es deutlich mehr, Sammeleinwendungen werden nur als eine erfasst. 48 Träger öffentlicher Belange - also beispielsweise Kommunen oder Verbände - und Behörden haben Stellungnahmen vorgebracht. Die Einwender werden von der Regierung zu dem Termin eingeladen und erhalten zur Vorbereitung die schriftliche Erwiderung der Tennet auf ihren Einwand. Die Erörterung ist nichtöffentlich, die Presse kann aber von den Teilnehmern zugelassen werden.

Zu den Einwendern gehört auch die Stadt Schwandorf. Der Stadtrat hat bereits beschlossen, notfalls auch den Klageweg zu beschreiten. Sie lässt sich von der Kanzlei Baumann (Würzburg) rechtlich vertreten. Die 70-seitige Stellungnahme der Anwälte lässt kaum ein gutes Haar an der Planung.

Der Erörterungstermin wird nach Themen gegliedert. Den Anfang machen allgemeine Rechts- und Verfahrensfragen, dann geht es um die Trassenwahl, mögliche Alternativen und bautechnische Varianten. Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Immissionsschutz und wasserwirtschaftliche Belange stehen als nächstes auf der Tagesordnung. Eigentum, Besitz und Zuwegungsrechte, kommunale Belange und der Rückbau der Bestandsleitung sind weitere Schwerpunkte, die die Regierung gesetzt hat. Die Reihenfolge kann sich ändern.

Schwandorf13.06.2018
 
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