Der Ersatzneubau des Ostbayernrings betrifft vor allem landwirtschaftliche Flächen. Bis jetzt, sagt Anwalt Anton Hess von der Kanzlei "Landvoka"t, sei eher "um den heißen Brei herumgeredet" worden, "weil es juristisch nicht relevant war". Mit dem Start des Planfeststellungsverfahrens und der Auslegung der Tennet-Pläne beginnt die heiße Phase, betonte er bei einer Info-Veranstaltung des Bauernverbands (BBV) am Dienstag im Gasthaus Haunersdorfer in Gögglbach.
Tennet-Projektleiter Stefan Opel und sein Kollege Lars Fischer hatten die Trasse und das Prozedere noch einmal dargestellt, bekamen einige Kritik zu hören. Alternativ-Vorschläge für Maststandorte seien nicht berücksichtigt worden, was mit Drainagen geschieht, völlig unklar. Und dass der Eigentümer bei der Wertbegutachtung seines Waldes nicht dabei sein soll, ist für einen aus der rund 40-köpfigen Landwirts-Runde schlicht "unvorstellbar". Für Tennet indes ist die Richtung klar: "Das ist die Trasse, die wir bauen wollen", sagte Opel. Und die liegt dem Planfeststellungsverfahren zugrunde, das die Regierung der Oberpfalz führt. Noch bis zum 28. November läuft die Auslegung in den Rathäusern entlang der Trasse, auch online auf den Seiten der Regierung. Bis zum 28. Dezember kann jedermann Einwände erheben. Der Netzbetreiber setzt darauf, mit möglichst vielen Eigentümern über eine Rahmenvereinbarung mit dem Bauernverband einig zu werden. Rechtsanwalt Anton Hess hat sich die Sorgen der anwesenden Landwirte genau angehört. Sein wichtigster Rat: Jeder, der seine Belange beeinträchtigt sieht, soll einen Einwand erheben. Denn: Ohne vorherigen Einwand gibt es kein Klagerecht gegen einen Planfeststellungsbeschluss. Und: Die Frist sei unbedingt einzuhalten. Ein genauer Blick sei auch auf die Kompensationsflächen zu richten, rät Hess. "Sonst können sie möglicherweise nicht einmal mehr Christbäume pflanzen". Die Verhandlungen mit Tennet wegen Grunddienstbarkeiten für Maststandorte, Überspannungen oder für Baustellen-Zufahrten laufen noch im Wege des "freiwilligen Grunderwerbs". Wobei es mit der Freiwilligkeit nicht so weit her sei, meinte Hess. Im Streitfall steht eine Enteignung der benötigten Flächen im Raum. Hess hielte es deshalb für "anständig", wenn Tennet die Anwaltskosten für die betroffenen Eigentümer übernehmen würde. Andere Vorhabensträger hätten dies - auf freiwilliger Basis - getan. Tennet ist dazu offenbar nicht bereit. Gut 350 Euro netto, sagt Hess, würden für die anwaltliche Regelung einer Einwendung fällig. Eine ganze Reihe der anwesenden Eigentümern äußerte daran Interesse.
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