Das stellte Referent Hubert Hofmann von BBV-Hauptgeschäftsstelle klar. Er erläuterte am Dienstag im Gasthaus Haunersdorfer, warum der Verband bislang nicht in Verhandlungen eingestiegen ist: Erstens fehlte ihm das Mandat der Mitglieder, zweitens könnten frühe Entschädigungs-Verhandlungen zu Nachteilen für die Betroffenen führen. Denn die Verkehrswerte für die Grundstücke steigen regelmäßig, 5 bis 15 Prozent pro Jahr. Und nach diesen Werten regeln sich die Entschädigungen. "Wir werden versuchen, die Wertgutachten aufzubohren", sagte Hofmann.
Belange geltend machen
Der Verband werde als Träger öffentlicher Belange im laufenden Planfeststellungsverfahren Einwände aus landwirtschaftlicher Sicht gegen den Ostbayernring einbringen, sei dabei auch auf die Hilfe der Mitglieder angewiesen. "Wenn Sie ein Problem haben, melden Sie das bei der Geschäftsstelle". Gleichwohl stellte Hofmann klar: "Unsere Stellungnahme ersetzt nicht ihre persönlichen Einwände." Wenn es etwa um konkrete Maststandorte und mögliche Alternativen geht, sei der Eigentümer selbst gefordert. Eine Hoffnung musste Hofmann den Landwirten nehmen: Wiederkehrende Entschädigungszahlungen für den Ostbayernring werde es nicht geben. Nach den Erfahrungen, die Hofmann mit einem Tennet-Vorhaben in Niederbayern gemacht hat, beißt der BBV auch auf Granit, wenn es um den Rückbau der Mast-Fundamente des bestehenden Ostbayernrings geht. Der soll geschehen, wenn der Ersatzneubau für die Hochspannnungsleitung steht. Die Betonpfähle reichen viele Meter tief in den Boden. Der BBV und viele Landwirte wollen die komplette Entfernung, der Netzbetreiber nur einen Abtrag bis auf etwa 1,50 Meter unter Erdoberkante. Das sei auch geltende Rechtssprechung, meinte Hofmann
Bodenschutz im Bloick
Besonderen Wert will der Verband auf den Bodenschutz legen. Erfahrungen bei der Verlegung der Gasleitungen hätten gezeigt, dass die beauftragte Baufirmen das nicht halten, was in den Vereinbarungen steht. Etwa wenn mit großen Maschinen außerhalb der vorgegebenen Wege oder auch bei Nässe auf den Feldern gefahren wird. Dort, wo Maste aufgestellt werden, müssen große Autokräne anrollen. Welche Aufwuchsschäden dem folgen, müsse genau beobachtet und die Entschädigung dafür festgelegt werden.
Ein Augenmerk sei auch darauf zu richten, wie ein Maststandort eine landwirtschaftliche Fläche im Zuschnitt beeinträchtigt. Ist sie nur noch mit hohem Aufwand zu bestellen, könnte sie als "unwirtschaftlichen Restfläche" gelten. Dann käme möglicherweise ein Ankauf durch Tennet oder ein Anspruch auf Ersatzfläche zum Tragen.
"Wir werden nur verhandeln, wenn Sie uns ein Mandat dazu geben", sagte Hofmann. Das geschah am Dienstag. Mit einer Rahmenrichtlinie für die Entschädigungen, die nun verhandelt werden soll, wären alle BBV-Mitglieder gleichgestellt. Aus den Reihen der Landwirte kam die Forderung, bei den nötigen Grundbuch-Dienstbarkeiten auf genaue Begrenzungen zu pochen. Damit solle ausgeschlossen werden, dass Tennet zum Beispiel irgendwann in der Zukunft weitere oder leistungsfähigere Leitungen an die Maste hängt, ohne erneut entschädigungspflichtig zu werden.
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