Schwandorf
20.08.2018 - 15:40 Uhr

Plumpe Finte zur Befreiung von Rundfunkgebühr

Wegen Urkundenfälschung muss eine Frau (40) eine Strafe zahlen. Ihr 44-jähriger Ex-Lebensgefährte wird vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen.

Auf der Richterbank Uli Deck/dpa
Auf der Richterbank

Clever geht anders. Die Einzugszentrale für den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) wollte Geld von einer 40-Jährigen. Da fälschte sie eine Freistellungsbescheinigung. Die Frage aber, die sich nun stellte, lautete: War ihr Ex-Lebensgefährte daran beteiligt?

Die Frau und ihr Partner wohnten bis zu ihrer Trennung heuer im Frühjahr in einem Haus bei Oberviechtach. Er, so sagte der 44-Jährige nun dem Schwandorfer Amtsrichter Christopher Theißen, habe so ziemlich alles bezahlt, was täglich so anfiel. Strom und andere eher kleinere Kosten seien Sache seiner Freundin gewesen. Und was war mit den Rundfunk- und Fernsehgebühren? „Sie hatte ja eine Befreiung davon“, argumentierte der heute in der nördlichen Oberpfalz wohnende Mann.

In der Tat: Die 40-Jährige musste bis zu einem gewissen Zeitpunkt diesen regelmäßig fällig werdenden Beitrag nicht entrichten, da sie finanziell als eher schlecht situiert galt. Doch irgendwann lief diese Befreiung vom GEZ-Obolus ab. Ab dann wäre zu zahlen gewesen. Die Einzugszentrale leitete ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein. Daraufhin lag der Vorgang beim Amtsgericht.

Ein dort arbeitender Rechtspfleger bekam von der 40-Jährigen ein GEZ-Schriftstück, in dem die Freistellung der Gebührenzahlung längerfristig bestätigt wurde. Der Beamte wurde argwöhnisch. Ein einziger Anruf genügte anschließend, um Gewissheit zu bekommen: Das Schriftstück war eingescannt, mit einem anderen Fristdatum versehen und ausgedruckt worden. Eine plumpe Finte. Sie endete für die Urheberin mit 750 Euro Geldstrafe wegen Urkundenfälschung. Nun sagte die Frau als Zeugin gegen ihren Ex-Partner aus und unterstrich, dass der 44-Jährige beim Herstellen der gefälschten Freistellungsbescheinigung nach Kräften mitgeholfen habe.

Das allerdings stand im krassen Widerspruch zu den Angaben des Angeklagten. „Das war allein ihre Sache. Ich hatte damit nichts zu tun“, hörte Richter Theißen mehrfach von ihm. Fest stand: Das GEZ-Schriftstück war auf einem Computer gespeichert, der sich in der Wohnung befand. Doch reichte das aus, um den Arbeiter („Ich habe sie durchgefüttert und nun sitze ich hier“) einer Mittäterschaft an der plumpen Urkundenfälschung zu überführen?

Der Richter verneinte und sprach den 44-Jährigen frei. Damit stand Christopher Theißen im eklatanten Widerspruch zum Strafantrag von Staatsanwältin Christine Apfelbacher. „Natürlich hat er mitgeholfen“, hatte sie befunden und angesichts mehrerer Vorstrafen eine fünfmonatige Haft zur Bewährung sowie 1200 Euro Geldauflage gefordert.

 
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