Schwandorf
05.05.2020 - 15:20 Uhr

"Prämie" für erlegte Wildschweine

Die Schwarzkittel-Population im Landkreis soll weiter eingedämmt werden. Auch im Jagdjahr 2019/2020 gibt es eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für erlegte Tiere.

Für bestimmte erlegte Wildschweine können Jäger weiterhin eine Aufwandsentschädigung beantragen. Bild: tr
Für bestimmte erlegte Wildschweine können Jäger weiterhin eine Aufwandsentschädigung beantragen.

Wie das Landratsamt Schwandorf informierte, wird die Entschädigung für erlegte Frischlinge und sogenannte Überläuferbachen sowie "nichtführende Bachen", die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, gewährt. Laut Pressesprecher Hans Prechtl hat sich diese Vergütung als Motivation für die Jägerschaft zur weiteren Reduktion des Schwarzwildes sehr bewährt.

Derzeit bestätigt das Landratsamt die Streckenlisten für das aktuelle Jagdjahr. Diese werden zusammen mit dem Antrag in den nächsten zwei Wochen verschickt. Empfänger sind alle Pächter, Eigenjagdbesitzer und Forstbetriebe im Landkreis, die ein Wildschwein geschossen haben, für das eine Antragsberechtigung besteht. Staatliche Abrechnungsstelle ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), der Bayerische Jagdverband wird bei der Abrechnung unterstützen. Die Erstattungsanträge sind bis spätestens 15. Juli einzureichen. Nähere Informationen zum Entschädigungsverfahren sind auf der Internetseite des Landesamtes unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit zu finden.

Nach wie vor hat die Jagd- und Katastrophenschutzbehörde die Afrikanische Schweinepest als hochansteckende Tierseuche nicht aus den Augen verloren. Auch der Landkreis Schwandorf hat bereits 2019 die Aufwandsentschädigung für das aktuelle Jagdjahr wieder aufgelegt. Und laut Hans Prechtl kann auch in Coronazeiten die Nachtsicht-Technik zur Schwarzwildbekämpfung eingesetzt werden. Die Jagdbehörde habe dies mit einer Allgemeinverfügung vom 10. März als zulässige Jagdmethode für das gesamte Gebiet des Landkreises Schwandorf genehmigt. Einzelgenehmigungen bracht es also nicht.

Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren

 
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