Die Betreiberin einer Ferienwohnung in einem Schwandorfer Ortsteil erhielt am Donnerstagabend gegen 22 Uhr eine anonyme Mitteilung, wonach in ihren Räumen verbotene Prostitution ausgeübt werde. Die Frau verständigte die Polizei, die in der Wohnung eine 54-jährige Chinesin antraf. Die Frau ging, wie laut Polizei anhand typischer Utensilien und Kleidung erkannt werden konnte, zweifelsfrei der Prostitution nach. Bei der Identitätsfeststellung kam zu Tage, dass sie sich ohne Pass und ohne Berechtigung in Deutschland aufhält. Darüber hinaus hatte sie ihre Tätigkeit nicht angemeldet. Verbotene Prostitution lag nach Angaben der Polizei nicht vor, da die Wohnung nicht im Sperrbezirk liegt.
Bei der Überprüfung ihrer Personalien im Fahndungssystem wurde zudem ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart registriert. Demnach hätte sie eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro wegen illegalen Aufenthalts bezahlen sollen. Dieser Forderung war sie aber nicht nachgekommen. Nachdem sie nicht über ausreichend Bargeld verfügte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss sie nun 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Wegen der erneuten ausländerrechtlichen Verstöße wurde das Landratsamt verständigt, um - wie es im Polizeibericht heißt - aufenthaltsbeendende Maßnahmen treffen zu können. Außerdem wurde eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Prostitutionsschutzgesetz erstellt.













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