Vor dem Schwandorfer Schöffengericht sollte sich ein Mann verantworten, der seinen kleinen Sohn verletzt haben soll. Der Beschuldigte ist deshalb wegen "Misshandlung Schutzbefohlener" angeklagt. Auch im zweiten Anlauf am Mittwoch, 11. Februar, konnte der angesetzte Prozess vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kathrin Heitzer nicht beginnen. Der Beschuldigte sei nicht verhandlungsfähig, teilte Heitzer kurz vor dem geplanten Verhandlungstermin mit. Gerichtsarzt Dr. Reiner Miedel habe dies festgestellt, so die Richterin. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Dem angeklagten Mann aus dem südlichen Landkreis Schwandorf wird nach Informationen der Oberpfalz-Medien vorgeworfen, möglicherweise unter Alkoholeinfluss seinem nur einige Wochen alten Sohn blaue Flecken, Schwellungen und weitere Verletzungen beigebracht zu haben. Ein neuer Verhandlungstermin, bei dem die Hintergründe und die Schuldfrage geklärt werden sollen, ist noch nicht festgelegt.
Im Vorspann des Artikels stand zunächst, der Angeklagte sei verhandlungsfähig. Das ist falsch. Richtig ist, der Angeklagte ist nicht verhandlungsfähig. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.













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