Es ging, wie man im Vorfeld des Prozesses erfuhr, um ein Video zu Polizeieinsätzen in Berlin. Der Film kursierte im Internet und soll dann auf einer Facebook-Seite von dem damals noch in Schwandorf wohnenden Mann mit Äußerungen kommentiert worden sein, die ihn mutmaßlich als rechtsradikal qualifizierten. Daraufhin kam es zu einer Anzeige und zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.
Die Behörde wollte das nicht so einfach per Strafbefehl geregelt haben. Sie erhob deswegen Anklage und brachte den Fall damit vor die Schwandorfer Amtsrichterin Franziska Bücherl. Doch der unterdessen in Dresden lebende Mann kam nicht. Daraufhin erließ die Vorsitzende auf Antrag von Staatsanwältin Franziska Paintner einen sogenannten Sitzungshaftbefehl.
Das bedeutet: Wenn der nun zur Fahndung ausgeschriebene Ex-Schwandorfer der Polizei ins Netz geht, kommt er bis zu einem neuen Termin hinter Gitter. Das könnte ihm dann Haft für eventuell Wochen oder Monate einbringen. Denn die Sitzungspläne von Richtern sind langfristig ausgelegt.
Beim neu angesetzten Prozess werden dann Polizeibeamte den 33-Jährigen nach Schwandorf bringen. Die nun außer Acht gelassene Verhandlung am Amtsgericht wird ihm mithin nicht erspart bleiben.













 
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