Bis zu diesem Freitag hätten die Apotheken im Landkreis Schwandorf Zeit gehabt, um auf ein Rundschreiben aus dem Landratsamt zu antworten. Darin ging es um die Bereitschaft der Apotheken, bei sich kostenlose Corona-Schnelltests anzubieten. Eigentlich. Denn das geht mittlerweile nicht mehr auf diesem Weg. „Das Verfahren ist seit gestern (Donnerstag; d. Red.) neu geregelt“, informierte der Pressesprecher des Landratsamts, Hans Prechtl, am Freitag auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien.
Laut einer neuen Allgemeinverfügung, die am Donnerstag in Kraft trat, müssen sich die Apotheken nicht mehr an die Kreisbehörde wenden. Stattdessen können und sollen sie sich in einem Portal des Gesundheitsministeriums eintragen und registrieren.
Das hat zur Folge, dass das Landratsamt nicht beantworten kann, welche Apotheken im Landkreis die Corona-Schnelltests bei sich anbieten wollen – und können, weil sie etwa über geeignete Räumlichkeiten verfügen. Allerdings soll laut Landratsamt die Resonanz der Apotheken angeblich eher gering sein. „Es würde uns aber natürlich freuen, wenn das anders wäre“, betont der Landratsamts-Sprecher abschließend.















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