Amtsrichter Thomas Heydn ist bekannt dafür, dass er seine Eindrücke plastisch zu beschreiben pflegt. Diesmal tat er das so: "Wenn wir diese Geschichte im voll besetzten Stadion des FC Bayern München über Mikrofon durchgeben, glaubt sie kein einziger". Den Mann auf der Anklagebank, bekannt als unbelehrbarer Trunkenheitsfahrer, irritierte das nicht.
Der 40-Jährige lebt im südöstlichen Landkreis. Er setzte sich mit nahezu drei Promille ins Auto und wollte am späten Abend des 18. August letzten Jahres noch eine Tour unternehmen. Sie endete nur ein paar hundert Meter weiter im Graben. Das bemerkten vier junge Leute, die zufällig in einem Pkw des Weges kamen. Sie stoppten und sahen, wie der Mann aus dem Fahrzeug stieg und gleichzeitig seinen Hund hinter sich her zerrte. Das große Tier nahm sofort knurrende Haltung ein. Deshalb entschlossen sich die vier Zeugen, ihre anfangs geplante Hilfeleistung zu unterlassen und lieber die Polizei zu verständigen. "Doch es war definitiv der Angeklagte, den wir gesehen haben, als er aus dem Auto stieg", erzählten sie dem Richter. Thomas Heydn hatte zuvor was ganz anderes vom Beschuldigten gehört.
"Niemals", erfuhr er und staunte darüber, dass angeblich eine Freundin des Mannes die Sturzfahrt in den Graben verursachte. Zuvor sei sie gemeinsam mit ihrem Partner bei einer Geburtstagsfeier gleich in der Nähe eingeladen gewesen und dann aus unerfindlichen Gründen von der feuchtfröhlichen Party mitsamt dem Wagen getürmt. Die Story ging weiter: "Ich bin mit meinem Hund auf die Suche gegangen", ließ der Angeklagte wissen. "Dann beschreiben Sie mal die Freundin", bohrte der Richter nach. Doch das konnte der Angeklagte nicht, und er war auch nicht in der Lage, den Wohnort der Frau zu nennen. Worauf der 40-Jährige quasi als Konter vom Richtertisch zu hören bekam: "Es gibt sie nicht."
Der zum Zeitpunkt des Unfalls nach Auffassung des Vorsitzenden "völlig besoffene" Arbeitslose muss jetzt zehn Monate ins Gefängnis. Er bekommt zwei weitere Jahre lang keine Möglichkeit, sich um einen Führerschein zu bewerben. Das Urteil deckte sich weitgehend mit dem Antrag von Staatsanwältin Christine Apfelbacher. Verteidiger Hans-Peter Hierl kapitulierte angesichts des Umstands, das in Vorbesprechungen mit seinem Mandanten eigentlich von einem Geständnis die Rede gewesen sei. Deswegen stellte Hierl "die Strafe in das Ermessen des Gerichts."













 
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