Deshalb startet der SkF Schwandorf ab 15. März eine neue Qualifizierungsmaßnahme für Tageseltern. An drei Tagen pro Woche (ausgenommen sind die Schulferien) findet die Schulung, die insgesamt 160 Unterrichtseinheiten umfasst, statt. Ende Juli haben die Teilnehmer dann die Qualifizierung abgeschlossen und könnten eine Pflegeerlaubnis beantragen.
"Diese Maßnahme ist notwendig, um überhaupt eine Pflegeerlaubnis zu erhalten," heißt es in einer Pressemitteilung des SkF. Das Kursangebot richtet sich auch an Personen, die an einem Einsatz als Familienbegleiter interessiert sind. Sofern Interesse an einer Festanstellung von Assistenzkräften in Kindertagesstätten besteht, bietet dieser Qualifizierungskurs ebenfalls die Grundlage.
Einsatzmöglichkeiten für Tagespflegepersonen stellen sich so dar: Mit der Qualifizierung kann man zu Hause Kinder in Tagespflege betreuen. Man kann die Pflegeerlaubnis beantragen und man ist selbstständig tätig.
Die Eltern beantragen die Kostenübernahme für die Betreuung eines Kindes beim Jugendamt und vom Amt erhält man einen festgelegten Betrag für die Betreuung des oder der Kinder sowie anteilige Kosten für die Sozialversicherung.
Für Familienbegleiter bietet sich laut SkF an, den Qualifizierungskurs für Tagespflegeeltern als Grundlage für die weiterführende Qualifizierung zum Familienbegleiter dienen zu lassen. Familienbegleiter unterstützen Familien mit Kindern im häuslichen Umfeld der Familie. Sie sind auf Honorarbasis tätig.
Assistenzkräfte in Kindertageseinrichtungen wiederum unterstützen das pädagogische Team der Einrichtung; eine Festanstellung ist möglich. Eine weiterführende berufsbegleitende Qualifizierung führt zur Zertifizierung.
Weitere Informationen zu Tagespflegepersonen und Familienbegleitern gibt es beim Sozialdienst kath. Frauen e. V. Schwandorf unter Telefon 09431/9 62 82 oder per E-Mail an tagespflege@skf- schwandorf.de. Informationen zu Assistenzkräften gibt es beim Kreisjugendamt Schwandorf.












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