Schwandorf
07.08.2025 - 12:18 Uhr
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Serie von Supermarkt-Einbrüchen: Bewährungsstrafe für Angeklagten

Die Einbrecher kamen über Tschechien nach Bayern und hausten wie die Vandalen in einem Schönseer Supermarkt. Einer von ihnen war in Amberg schon abgeurteilt worden. Ein zweiter saß jetzt auf der Anklagebank.

Wegen Diebstahls wurde ein 38-Jäöhriger zu einer Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Symbolbild: Monika Skolimowska/dpa
Wegen Diebstahls wurde ein 38-Jäöhriger zu einer Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Als ein Beamter des Amberger Kripokommissariats für Eigentumsdelikte als Zeuge seine Aussage machte und dabei schilderte, wie eine vierköpfige Einbrechergruppe in etliche auf ganz Deutschland verteilte Supermärkte gewaltsam vordrang, dort unter brachialem Vorgehen Tresore attackierte und Schäden im sechsstelligen Bereich hinterließ, fiel ein Satz, der die intensive Arbeit von Ermittlern fast schon in absurde Bereiche führte. Der Satz lautete: "Die Leute sind überall einzeln verhandelt worden und haben von den Gerichten die obligaten zwei Jahre mit Bewährung bekommen." Die Betonung lag auf "obligat" und "Bewährung."

Übers Dach in den Supermarkt

Die Männer waren im Bundesgebiet als reisende Diebe unterwegs. Tatorte lagen unter anderem in den Bereichen Chemnitz, Bautzen, Traunstein und Schönsee bei Oberviechtach. Einbrüche in Supermärkte mit entsprechenden DNA-Spuren wurden aber auch aus Spanien gemeldet. Hier wie dort setzten die Täter in offenbar lockerer und wechselnder Zusammensetzung Zeichen der Gewalt. Zum Beispiel in Schönsee. Dort wurde zunächst eine Scheune aufgebrochen und daraus eine Leiter gestohlen. Über deren Stufen gelangten die Leute auf das Dach eines Supermarkts, deckten es teilweise ab und hangelten sich hinunter in den Laden.

Die Täter zwickten am Faschingsdienstag 2022 die Stromleitungen ab, durchbrachen mit einem Vorschlaghammer zwei Mauern, gelangten ins Marktleiterbüro und versuchten dort, den Tresor zu öffnen. Das allerdings misslang. Als später der Einbruch offenkundig geworden war, musste die Feuerwehr behilflich sein, weil die Eingangstür zum SB-Laden nicht mehr aufging.

Es gab noch eine zweite Gewalttat, die jetzt vor dem Amberger Schöffengericht zur Debatte stand. In Fridolfing bei Traunstein (Oberbayern) hatten die Männer ein Lagerhaus heimgesucht, dort ebenfalls die Arbeit von Berserkern verrichtet und aus einem Stahlschrank, der mit einem Flexgerät geöffnet wurde, 22.475 Euro mitgenommen. Auch hier mussten Handwerker kommen, um die Gebäudeschäden zu beheben.

Rückblick: Im September letzten Jahres war einer der mutmaßlichen Einbrecher von Behörden im sächsischen Bautzen als U-Häftling nach Amberg überstellt worden. In Bautzen war er drei Monate hinter Gittern gesessen, wurde dann wegen der Delikte in Schönsee und Fridolfing vor das Amberger Schöffengericht geführt, legte dort ein Geständnis ab. Gesicherte DNA-Spuren hatten ihm keine Chance zum Leugnen gelassen. Der 42-Jährige bekam zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung, gelangte aber nicht auf freien Fuß, weil ihn die Chemnitzer Staatsanwaltschaft wegen eines in das Gesamtschema passenden Einbruchs suchte. Ob er für längere Zeit in eine Zelle wanderte oder aber wieder "die obligaten zwei Jahre mit Bewährung" erhielt, ließ sich nicht feststellen, als jetzt in Amberg ein weiterer Prozess wegen der Delikte in Schönsee und Fridolfing stattfand.

Mit DNA-Spuren überführt

Diesmal saß ein 38-Jähriger auf der Anklagebank. Er war, was ihm das unter Vorsitz von Kathrin Rieger tagende Schöffengericht anrechnete, eigens angereist und legte über seinen Anwalt Michael Spengler (Nürnberg) ein umfangreiches Geständnis ab. Auch dieser Beschuldigte galt wegen vorgefundener DNA-Spuren als überführt. Angaben zu seinen Komplizen mochte der Mann ebenso wenig machen wie zur Zusammensetzung der Tätergruppierung an den einzelnen Orten. Genau das aber hätten die Richter gebraucht, um sich ein Urteil darüber zu bilden, ob es sich um eine Bande handelte. Der Begriff "Bande" wird laut Gesetz erst ab einer Beteiligung von drei Mitwirkenden relevant.

Der in Deutschland nicht vorbestrafte Bauarbeiter durfte wegen Diebstahls mit einer zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe in Höhe von einem Jahr und zehn Monaten in seine Heimat zurückkehren. Er ist zusammen mit seinen Komplizen gesamtschuldnerisch dafür verantwortlich, dass die in Fridolfing erbeuteten 22.475 Euro zurückerstattet werden. Diese Zahlung dürfte nach Lage der Dinge aber nie stattfinden. Völlig unklar blieb im Verfahrensverlauf, warum die Serie der bundesweit verübten Supermarkteinbrüche nicht zusammengefasst und als ein Sammelverfahren von Eigentumsdelikten vor einem Landgericht verhandelt wurde. Dann wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bei den zähneknirschend vom Polizisten beschriebenen "obligatorischen zwei Jahren mit Bewährung" geblieben.

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