Die Sieben-Tage-Inzidenz, die am Sonntag im Landkreis Schwandorf bei 189,4 lag, bewegt sich laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Robert-Koch-Institut (RKI) am Montag bei 185,3 und sinkt damit nur leicht.
In einer weiteren Allgemeinverfügung, die auf der Landkreis-Homepage steht, ist nachzulesen, unter welchen Voraussetzungen die nicht bedarfsnotwendigen Ladengeschäfte öffnen beziehungsweise „Click & Meet“ (Einkaufen mit vorheriger Terminvereinbarung) anbieten dürfen: Zwischen den Kunden muss ein Mindestabstand von 1,5 Metereingehalten werden. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 40 Quadratemter Verkaufsfläche sein. Ein Schutz- und Hygienekonzept muss ausgearbeitet sein. Außerdem sind die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Die Kunden müssen ein negatives Testergebnis vorlegen (höchstens 48 Stunden alter PCR-Test bzw. höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest oder Selbsttest).
Derzeit gelten im Landkreis Schwandorf folgende Regelungen:
- Private Zusammenkünfte: erlaubt ist der eigene Haushalt und eine Person
- Einzelhandel: geöffnet für Terminshopping "Click & Meet" mit Vorlage eines negativen Schnelltests.
- Museen, Galerien: geschlossen.
- Sport: erlaubt ist Individualsport mit dem eigenen Haushalt und einer weiteren Person
- Gastronomie: geschlossen.
- Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen.
- Freizeitveranstaltungen: verboten.
- Ausgangssperre: von 22 Uhr bis 5 Uhr.
- Kinder- und Jugendtageseinrichtungen: geschlossen.
- Angebote des Einzelhandels sowie Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause („to go“) durch die Gastronomie.
Kein Windhundverfahren
Laut Empfehlung des RKI soll seit kurzem der Impfstoff des Herstellers Astrazeneca nur noch an die Personengruppe über 60 Jahre verabreicht werden. Da in vielen Impfzentren noch größere Bestände des Impfstoffes lagern, wurden diese in den letzten Tagen in manchen Landkreisen an Impfwillige unabhängig ihres Alters abgegeben. Das Impfzentrum des Landkreises Schwandorf sieht von einem derartigen Windhundverfahren ab und gibt seine verbleibenden Impfdosen Astrazeneca ab Montag, 19. April, an interessierte Hausarztpraxen ab. Die praktizierenden Ärzte kennen ihre Patienten besser und können zielorientierter zu etwaigen Nebenwirkungen beraten. Anstehende Zweitimpfungen mit Astrazeneca werden aufgrund der neuen Vorgaben nur noch an die Personengruppe über 60 Jahre verabreicht. Jüngere Menschen erhalten einen alternativen Impfstoff. Sollte dennoch jemand auf eine Zweitimpfung mit Astrazeneca bestehen, obwohl er unter 60 Jahre alt ist, muss er sich zur Zweitimpfung an seinen Hausarzt wenden.
Telefonhotline überlastet
Seit letzter Woche vermeldet die Telefonhotline des Impfzentrums wieder ein Vielfaches an Anrufen. "Am Montag erreichten uns bis zum frühen Nachmittag rund 5.000 Anrufe", so Landratsamtssprecher Hans Prechtl. "Wir bitten um Verständnis, dass diese Anrufe unmöglich alle beantwortet werden können. Einen möglichen Grund für dieses Phänomen können wir leider nicht ausmachen. Derzeit wird in der Priorität II geimpft. Dies sind Personen zwischen 70 und 79 Jahre sowie Menschen mit entsprechend schweren Vorerkrankungen. Nach wie vor ist es so, dass die zu impfenden Personen automatisch vom Onlinesystem ausgewählt werden", betont Prechtl. Es soll weiterhin von einer Onlineregistrierung unter www.impfzentren.bayern Gebrauch gemacht werden. "Personen, die bereits eine Impfung beim Hausarzt erhielten, müssen uns dies nicht mitteilen. Jeder Nutzer kann seine Onlineregistrierung ganz einfach selbst nach erneutem Login im Impfportal löschen", erläutert der Behördensprecher. "Sollte eine Registrierung telefonisch erfolgt sein, bitten wir darum, abzuwarten, bis sich das Impfteam meldet. Es reicht aus, wenn eine bereits erfolgte Impfung beim Hausarzt dann gemeldet wird".
Schulen: Ein positiver Test
Die Selbsttests an den Schulen sind am Montag angelaufen. Aus diesen Testungen heraus ist eine Meldung über einen positiven Befund beim Gesundheitsamt bekanntgeworden.
Testkapazität ausgebaut
Das Bayerische Rote Kreuz und die Johanniter Unfallhilfe haben in der vergangenen Woche vom 5. bis 11. April insgesamt 2.480 Testungen an den Schnellteststellen durchgeführt. In 41 Fällen wurde ein positives Ergebnis ermittelt, dies entspricht einer Positivrate von 1,65 Prozent. In der Woche zuvor lag dieser Wert bei 1,42 Prozent. Besonders am Sonntag wurden die Kapazitäten kurzfristig nochmals ausgebaut, um auch für die Testung von Schulkindern zusätzliche Termine bereitzustellen. Insgesamt wurden seit Einrichtung der ersten Teststellen am 21. März bereits 7.587 Antigen-Schnelltestungen durchgeführt. In 134 Fällen wurde dabei ein positives Testergebnis ermittelt, was einer Positivrate von 1,77 entspricht. Auch für diese Woche werden bereits zahlreiche Termine unter https://www.etermin.net/coronatest angeboten.















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