Schwandorf
23.04.2021 - 17:43 Uhr

Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf unverändert bei 126,5

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf bleibt mit 126,5 am Freitag unverändert. Bei 31 Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen auf 7.619.

Bild: Christophe Gateau

Seit gestern greifen neue gesetzliche Vorgaben von Bund und Land. Bei inzidenzabhängigen Vorgaben gilt jetzt eine schärfere Regelung, wenn der maßgebliche Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird und eine leichtere Regelung, wenn der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Die neuen Regeln gelten dann ab dem übernächsten Tag. Bei einer Inzidenz von über 100 ist nurmehr die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Click & Meet ist nur bis zu einem Inzidenzwert von 150 möglich (vorher 200). Körpernahe Dienstleistungen sind vollständig untersagt. Ausnahmen gelten nur für den Friseur und die Fußpflege (FFP2-Maskenpflicht, Vorlage eines negativen Testergebnisses). Eine neue Vorgabe gilt auch für Beerdigungen und Aussegnungen: Nur bis zu 30 Personen dürfen teilnehmen.

"Bei den Schulen bleibt es bei der in Bayern strengeren Regelung, die wir bisher bereits hatten", teilt Landratsamtssprecher Hand Prechtl mit. Die Veröffentlichungspflicht des maßgeblichen Inzidenzwerts für den jeweiligen Freitag der Woche ist weggefallen. Das bedeutet, dass auch mitten unter der Woche der Präsenzunterricht an den Schulen im Landkreis wieder starten könnte, wenn auf fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten wird.

Bei Impftermine zu beachten

Seit Anfang April führen auch die niedergelassenen Ärzte Corona-Schutzimpfungen durch. Gerne können Impfwillige sich parallel zur Registrierung im bayerischen Impfportal auch beim Hausarzt um eine Impfung bemühen. Die BayIMCO-Registrierung wird dadurch nicht beeinflusst. Sollte eine Impfung beim Hausarzt früher als im Impfzentrum möglich sein, muss dies dem zuständigen Impfzentrum nicht mitgeteilt werden. Stattdessen bitten wir die Betroffenen, ihren persönlichen Account im BayIMCO-Portal zu löschen. Dies kann problemlos nach erneuten Login mit den Zugangsdaten unter www.impfzentren.bayern erledigt werden. Das Impfzentrum kann dies aus technischen Gründen nicht übernehmen. Alternativ kann die automatisch verschickte Aufforderung zur Terminvereinbarung auch ignoriert werden, sofern man bereits eine Impfung erhalten hat. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Impfzentrum ist hierzu nicht erforderlich.

Unsicherheiten um Astrazeneca

Nach wie vor ist die Hotline im Impfzentrum stark beansprucht. Als wesentlicher Grund hat das Landratsamt hierfür Unsicherheiten rund um den Wirkstoff Astrazeneca ausgemacht. Ab sofort ist in Bayern die Priorisierung bei der Impfung mit Astrazeneca aufgehoben. Nach ausgiebiger Aufklärung dürfen bayerische Hausärzte den Impfstoff an alle Personen über 18 Jahre verabreichen. In den Impfzentren stellt sich die Situation anders dar. Hier bekommen nach wie vor nur Personen über 60 Jahre das Vakzin gespritzt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung im Impfzentrum mit diesem Wirkstoff dennoch ihre Gültigkeit behalten. Personen unter 60 Jahre, welche bei der Erstimpfung Astrazeneca verabreicht bekommen haben, erhalten bei der Zweitimpfung im Impfzentrum jedoch einen mRNA-Impfstoff. Alle unter 60jährigen, die eine Zweitimpfung mit Astrazeneca erhalten wollen, sollen sich an den Hausarzt wenden. Um keinen Impfstoff zu verschwenden, wird in diesem Fall um kurze telefonische Rückmeldung ans Impfzentrum unter 09433/3189510 oder per Email an impfzentrum-sad[at]bad-gmbh[dot]de gebeten.

Termine einhalten

Das Landratsamt betont in seiner Mitteilung, dass Termine zur Zweitimpfung aus logistischen Gründen nur in begründeten Ausnahmefällen verschoben werden können. Sollte der vom Impfportal automatisch zugewiesene Termin nicht passen, kann man auch einige Tage warten und dann einen anderen Termin wählen. Gemäß der Priorisierung geht der Anspruch auf Impfung nach erfolgter Auswahl durch das System nicht verloren.

Oberpfalz25.05.2022
 
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