Mit 42 Fällen am Dienstag und 211 am Mittwochvormittag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie im Landkreis Schwandorf auf 52 529. Wie aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervorgeht, sank die Sieben-Tage-Inzidenz von 741,5 auf 519,9. Der Landkreis Schwandorf liege damit unter dem bayerischen (768,9) und unter dem bundesdeutschen (688,3) Schnitt.
Wie Landratsamts-Sprecher Hans Prechtl mitteilt, haben die beiden Hilfsorganisationen Rotes Kreuz und Johanniter vom 11. bis 17. April insgesamt 890 Schnelltestungen vorgenommen. "Bei 102 positiven Befunden ergibt das eine Quote von 11,5 Prozent", schreibt er weiter. In der Vorwoche lag sie bei 7,4 Prozent. Mit den angepassten Regelungen hätten sich auch die Gesamtzahl der Testungen, die Gründe für die durchgeführten Testungen und die Positivquote verändert.
Frühestens nach fünf Tagen
Wer bei einem Schnelltest positiv getestet wurde, darf sich dann wieder frei bewegen, wenn der nachfolgende PCR-Test negativ ist. Wenn man keinen PCR-Test machen lässt, endet die Isolation laut Prechtl, wenn man 48 Stunden lang symptomfrei ist – frühestens aber nach fünf Tagen und spätestens nach zehn Tagen.
"Ist man bei einem PCR-Test positiv getestet worden, dauert die Isolation seit dem 13. April in der Regel nur noch fünf Tage", heißt es in der Mitteilung weiter. Dann endet sie automatisch und ohne Freitesten, wenn man zuvor 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome hatte. Wenn doch, dann verlängert sich die Isolation – und zwar so lange, bis man 48 Stunden symptomfrei ist. Nach zehn Tagen ist sie aber in jedem Fall vorbei.
Für das Personal von Einrichtungen, in denen besonders Gefährdete leben oder arbeiten, gibt es aber spezielle Vorschriften. Wer wegen einer Corona-Infektion in Isolation war, darf erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt. Das kann ein Schnelltest sein oder auch ein PCR-Test mit einem Ct-Wert von mehr als 30. Zu diesen Einrichtungen gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime oder Behinderten-Einrichtungen.
Rechtlich verpflichtet zu einer Quarantäne sind Kontaktpersonen nicht mehr. Das Bayerische Gesundheitsministerium bittet Infizierte aber darum, ihre engen Kontakte zu informieren. "Und diese sollten dann ihre Kontakte reduzieren, nach Möglichkeit im Home-Office arbeiten und sich freiwillig fünf Tage lang selbst testen", schreibt Prechtl abschließend.
Öffnungszeiten der Impfzentren
Die Impfzentren sind in den kommenden Tagen zu folgenden Zeiten für alle geöffnet: Donnerstag, 21. April: 10 bis 14.30 und von 15.30 bis 19.30 Uhr in Schwandorf. Freitag, 22. April: 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr in Nabburg sowie von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in Schwandorf. Samstag, 23. April: 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr in Schwandorf. Sonntag, 24. April: 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in Nabburg. Montag, 25. April: 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr in Schwandorf. Dienstag, 26. April: 8 bis 12.30 und von 13.30 bis 17.30 Uhr in Nabburg. Mittwoch, 27. April: 7 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr in Nabburg sowie von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr in Schwandorf.















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