Ein 55-jähriger Schwandorfer erhielt vor wenigen Tagen eine E-Mail einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Als Anlage wurde ein Strafbefehl übersandt. Inhalt: Er müsse eine Geldstrafe in Höhe von 475,50 Euro überweisen. Falls er sich weigert, wurden in dem vermeintlichen Strafbefehl acht Tage Haft angedroht, heißt es im Bericht der Polizeiinspektion Schwandorf.
Dem 55-Jährigen war allerdings überhaupt kein Strafverfahren gegen ihn bekannt. Er erstattete folgerichtig Anzeige bei der Polizei. Hier stellte sich schnell heraus, dass die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei überhaupt nicht existiert und ein versuchter Betrug vorliegt.
"Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals deutlich darauf hin, dass rechtswirksamer Schriftverkehr weder durch die Polizei noch durch die Justizbehörden per E-Mail, sondern nur per Post direkt an den Betroffenen selbst oder seinen rechtlichen Vertreter versandt wird", heißt es abschließend im Polizeibericht.













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