Nun hat das städtische Amt für Finanzen und Schulen zu dem Problem Stellung genommen und seine Einschätzung der Lage dem Stadtrat unterbreitet. In der mehrseitigen Analyse geht es zunächst um die Erneuerung der Zengerstraße - eine Straßenbaumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz. Nachdem eine Vorauszahlung auf den Ausbaubeitrag erhoben wurde, funkte die Landespolitik dazwischen. Damals verdichteten sich die Anzeichen, dass eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge bevorsteht (Stichwort "Strabs"). Die Verwaltung hat daher für die Zukunft auf weitere Beitragserhebungen verzichtet. Wenn aber vor dem Jahresbeginn 2018 eine Endabrechnung hinausgegangen ist, bleibt sie gültig - wie im Fall der Zengerstraße.
"Es wird einen Härtefall-Fonds der Staatsregierung geben", wurden die Räte unterrichtet. Ob allerdings die Anlieger der Zengerstraße davon profitieren, steht noch in den Sternen. Dass die Stadt richtig gehandelt hat, als sie die Beiträge erhoben hat, steht für das prüfende Amt für Finanzen und Schulen außer Zweifel: "Diese Auffassung wird auch durch das Landratsamt Schwandorf als Rechtsaufsichtsbehörde geteilt." Zurückgewiesen wird auch die Behauptung von Anliegern, bei einer Versammlung zu dem Thema Erneuerung habe sich ein städtischer Mitarbeiter nicht richtig verhalten.
Bei der Libellenstraße liegt der Fall etwas anders. Dabei handelt es sich laut Amt für Finanzen und Schulen "um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, weshalb hier Erschließungsbeiträge zu erheben sind". Das passte natürlich den Anwohnern nicht. Sie spekulieren auf den April 2021, da sie von da an vor Erschließungsbeiträgen verschont würden. "Wir wollen also jetzt keine erstmalige Herstellung der Straße", äußerten sich die Betroffenen unisono und schickten eine entsprechende Unterschriftenliste an den Stadtrat. Der zeigte sich aber hartleibig und befand, man werde an der bereits beschlossenen Baumaßnahme festhalten.
Das interne Gutachten stellt abschließend fest, dass "die Stadtverwaltung korrekt gehandelt hat, der Bauauftrag mittlerweile vergeben ist und voraussichtlich in zwei Monaten die Vorausleistungsbescheide auf den Erschließungsbeitrag erlassen werden".
Wie den Statements der Stadträte zu entnehmen war, bedauern alle "die schwierige Situation, die wir nicht verschuldet haben". Ihre Bereitschaft, nachzugeben, liegt wegen der rechtlichen Lage bei Null.













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