Hygienevorgaben, Ablese- und Wartezeit, Identitäts-Feststellung des getesteten Menschen: Für Corona-Schnelltests in Teststationen gelten eine ganze Reihe von Vorgaben. In einzelnen Apotheken im Landkreis, die solche Tests anbieten, gab es Verstöße gegen diese Regeln, wie das Landratsamt bestätigte (wir berichteten). Die Behörde hat weitere, entsprechende Überprüfungen und Ermittlungen eingeleitet (wir berichteten).
Nur: Die Möglichkeiten, die "schwarzen Schafe" zur Rechenschaft zu ziehen, falls es Verstöße gab sind sehr begrenzt. Das teilte der Sprecher des Landratsamts Schwandorf, Hans Prechtl, auf Nachfrage der Oberpfalz-Medien mit. "Wir können den Apotheken lediglich die Beauftragung zur Durchführung von POC-Antigentests widerrufen", so Prechtl. Diese Sanktion könne nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erfolgen. "Eine weitergehende Ahndung, beispielsweise durch ein Bußgeld, ist in einem solchen Fall nicht möglich, da hierfür die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind", teilte Prechtl mit. Im Corona-Bußgeldkatalog ist keine Sanktion für entsprechende Verstöße vorgesehen.





















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