Schwandorf
03.02.2021 - 17:56 Uhr

Ein Todesfall und 32 Neuinfektionen im Landkreis Schwandorf

"Die Tendenz geht weg von den Heimen und rein in die Bevölkerung", fasst Landratsamtssprecher Hans Prechtl die Entwicklung bei den Corona-Erkrankungen zusammen. Am Mittwoch wurden ein Todesfall und 32 Fälle gemeldet.

In einem Betrieb im Landkreis Schwandorf wurden 13 Infektionen festgestellt. Bild: Christophe Gateau/dpa
In einem Betrieb im Landkreis Schwandorf wurden 13 Infektionen festgestellt.

Mit 32 Fällen am Dienstag stieg die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 4244, hieß es am Mittwochabend in der Mitteilung des Landratsamtes. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und vom Robert-Koch-Institut (RKI) übereinstimmend mit 89,3 angegeben. Verstorben ist eine 84-jährige Frau, die zu Hause gewohnt hatte. Sie ist der 106. Todesfall im Landkreis.

Verstärkt in Betrieben

"Leider sehen wir wieder eine steigende Tendenz an Fallzahlen. Die Situation ist diffuser geworden. Während in den letzten Wochen die Seniorenheime im Fokus standen, haben diese Infektionen jetzt keine überragend große Bedeutung mehr. Das Geschehen verlagert sich verstärkt in die Betriebe und in die Bevölkerung. In einem Betrieb wurden am Mittwoch 13 Infektionen identifiziert, wobei nicht alle Mitarbeiter im Landkreis wohnen und damit nicht alle in unserer Statistik geführt werden", teilte Behördensprecher Hans Prechtl mit.

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Die steigenden Fallzahlen könnten ein Indiz dafür sein, dass die Virusmutation aus Großbritannien den Landkreis erreicht hat. "Noch gibt es aber keinen bestätigten Fall im Landkreis", ergänzte Prechtl. Als Konsequenz könne nur daran appelliert werden, die Schutzmaßnahmen wieder ins Bewusstsein zu rücken und sie verstärkt zu beachten.

Übliche Laborbefunde reichen nicht

Das Landratsamt betonte erneut, dass den Beweis einer Mutation nur eine Genomsequenzierung liefern könne: "Übliche Laborbefunde reichen dafür nicht aus". In diesen finden sich manchmal Kurzbezeichnungen, die laut Hand Prechtl nicht falsch interpretiert werden dürfen. So gibt etwa die Mutation N501Y noch keinen Anlass, von einer besonders gefährlichen Variante auszugehen. Dies ist nur der Fall, wenn zusätzlich zur Mutation auch die Deletion H69/V70 nachgewiesen ist. Nur dann besteht ein hochgradiger Verdacht, dass die Mutante aus Großbritannien vorliegt. Einen Beweis dafür kann aber nur die den Laborbefund ergänzende Genomsequenzierung liefern. "So wird es auch vom Uniklinikum Regensburg und der Regierung der Oberpfalz gesehen", untermauerte Hans Prechtl.

 
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