Schwandorf
30.01.2026 - 13:18 Uhr
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Todesfalle Mähroboter: Landkreis Schwandorf erlässt Nachtfahrverbot

Naturschützern sind Mähroboter schon lange ein Dorn im Auge. Der Schwandorfer Jochen Surel hat rund 2200 Unterschriften für ein Verbot gesammelt. Im Landkreis Schwandorf dürfen diese Rasenmäher ab sofort nachts nicht mehr fahren.

Viele Igel werden von Mährobotern nicht als Hindernis erkannt und verletzt oder getötet. Symbolbild: Martina Gehret
Viele Igel werden von Mährobotern nicht als Hindernis erkannt und verletzt oder getötet.

Mähroboter sind lautlos, die Klingen messerscharf. Sie möchte man nicht bei der Arbeit wissen, wenn man gerade mit den Kindern auf dem Rasen Federball spielt. Aus diesen Gründen sind diese Gartenhelfer oft nachtaktiv – genauso wie die Igel. Das hat beträchtliche Folgen für die stacheligen Tiere und für andere Kleinlebewesen. Was Igel besonders anfällig für Mähroboter macht: Sie sind keine Fluchttiere. Sie harren aus und rollen sich zusammen. Nur große, kräftige Tiere erkennen die Sensoren des Mähroboters als Hindernis, alle anderen werden überfahren oder verletzt. Nach Angaben des Landratsamtes, das sich auf Zahlen eines örtlichen Igelstübchens beruft, wurden bis zum 4. September 2025 insgesamt 200 verletzte Igel gemeldet, davon 70 mit Verletzungen durch Mähroboter. 2024 wurden rund 90 Igel mit entsprechenden Verletzungen in Obhut genommen. "Das Landratsamt geht davon aus, dass die tatsächliche Zahl höher liegt, da verletzte Tiere oft nicht gefunden werden", heißt es.

Igelbestände in Gefahr

Die Igelbestände gehen auch in Bayern seit Jahren zurück. Ursachen sind unter anderem fehlende Insekten als Hauptnahrungsgrundlage, Lichtverschmutzung oder der Mangel an Hecken und Gebüsch. Nun kommen noch die Mähroboter als Gefahr obendrauf. Deshalb hat das Landratsamt Schwandorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die deren Einsatz während der Dämmerung und in der Nacht untersagt. Das Verbot gilt von März bis November täglich wie folgt:

  • März, 17.20 bis 7.20 Uhr des folgenden Tages
  • April, 19.15 bis 7.20 Uhr des folgenden Tages
  • Mai, 20 bis 6.20 Uhr des Folgetages
  • Juni, 20.40 bis 5.40 Uhr des folgenden Tages
  • Juli, 20.20 bis 6.15 Uhr des folgenden Tages
  • August, 19.30 bis 7 Uhr des folgenden Tages
  • September, 18.20 bis 7.40 Uhr des folgenden Tages
  • Oktober, 16.20 bis 8.20 Uhr des folgenden Tages

"Der Wunsch nach einer entsprechenden Allgemeinverfügung ist an das Landratsamt und den Landrat herangetragen worden", nennt Manuel Lischka. Pressesprecher des Landratsames, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien als Grund für dieses Vorgehen. Manuel Lischka weiter: "Soweit wir in Erfahrung bringen konnten, gibt es in der Oberpfalz keine weiteren Landkreise mit einer entsprechender Allgemeinverfügung." Aktuell soll in der Stadt Regensburg an einer vergleichbaren Allgemeinverfügung gearbeitet werden.

Initiative von Jochen Surel

Für den Schwandorfer Jochen Surel ist die Allgemeinverfügung Balsam auf seine Seele. "Ich bin mehr als zufrieden. Ich habe alles in die Wege geleitet und Gas gegeben", sagt er zu Oberpfalz-Medien. Rund 2200 Unterschriften gegen die Nachtarbeit von Mährobotern hat er gesammelt und im vergangenen November an Landrat Thomas Ebeling übergeben. Seinen Worten nach sah er sich in den etwa eineinhalb Jahren, in denen er im Sinne der Igel aktiv war, starken Anfeindungen ausgesetzt. Wenig Unterstützung habe er von politischer Seite erfahren. Nur zwei Schwandorfer Stadträte hätten auf der Liste für ein Mähverbot unterschrieben, nennt er ein Beispiel. "Mir geht es um die Heimat und die Tiere, die keine Stimme haben. Wir leben von der Natur und nicht die Natur von uns". Auf Jochen Surel geht auch die inzwischen etablierte Aktion zurück, in der Stadt Schwandorf für jedes Neugeborene einen Baum zu pflanzen.

Der Bund Naturschutz (BN) begrüßt ebenfalls dieses sogenannte Nachtfahrverbot. "Etwas schade ist die starke Differenzierung der Zeitfenster, sodass tatsächlich für jeden Monat andere Zeiten gelten. Das ist wenig eingängig." Mit diesen Worten kommentiert der stellvertretende BN-Kreisvorsitzende, Peter Pracht, die neue Verfügung. Den Beginn des Mähverbotes erst zirka 30 Minuten vor Sonnenuntergang hält er für "extrem knapp bemessen, da die Igel schon in der Dämmerung losziehen". Peter Pracht macht auf ein Problem aufmerksam, das all diejenigen haben werden, die auf diese Form des Räsenmähers nicht verzichten wollen. Die vom Hersteller angegebene maximale Flächenleistung ist dem Naturschützer zufolge fast immer auf einen 24-Stunden-Betrieb ausgerichtet. Fällt die Nacht als Mähzeit weg, reduziert sich die Kapazität des Mähroboters drastisch. "Ein Roboter, der zum Beispiel für 400 Quadratmeter bei Rund-um-die-Uhr-Betrieb ausgelegt ist, schafft bei Verzicht auf Nachtfahrten oft nur noch zirka 240 Quadratmeter."

BN rät zu mehr Wildnis

Ganz generell rät Peter Pracht zu mehr Mut zur Wildnis, also zu einem naturnahen Garten – ein Garten, in dem Artenvielfalt blüht. "Je vielfältiger der Garten gestaltet ist und je mehr insektenfreundliche Pflanzen darin wachsen, umso wohler fühlt sich der Igel." Durch häufiges Mähen verschwinden aber auch Kräuter, Wildgräser oder Moose. Für viele kleine Lebewesen wie Bienen, Hummeln, Grillen oder Schmetterlinge bleibt der Rasen dem BN-Vertreter zufolge eine grüne Wüste.

Noch einmal zurück zur Allgemeinverfügung: Unter das Verbot fallen alle Mähroboter, die selbsttätig, das heißt ohne Fernsteuerung, eine vorgegebene Rasenfläche mähen können. Begrünte Dachflächen sind davon ausgenommen. Verstöße gegen diese Verfügung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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