Traktorfahrt mit Nachwehen vor Gericht

Schwandorf
03.05.2023 - 10:43 Uhr
OnetzPlus

Sie tuckerten mit dem Traktor daher und fielen der Polizei auf. Was folgte, war eine Kontrolle, die zwei Anzeigen nach sich zog. Die erste wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, die zweite wegen Beamtenbeleidigung.

Vater und Sohn müssen wegen zweier Anzeigen vor Gericht erscheinen.

Die Überprüfung erfolgte, als Vater (82) und Sohn (39) mit der Zugmaschine die Ortsdurchfahrt einer Gemeinde im nördlichen Kreis Schwandorf nutzten, um heim in ihr kleines Heimatdorf zu kommen. Den sie beobachtenden Polizisten fiel auf, dass an den Bulldog ein Hänger gekoppelt war, an dem ein Schild mit der Aufschrift "25 km/h" fehlte. Nur mit diesem Schild hätte es keiner Versicherung bedurft. Der Sohn des 82-jährigen Bauern, als Nebenerwerbslandwirt tätig und Halter des Hängers, schien sich offenbar über die Kontrolle zu ärgern. Er duzte einen der Ordnungshüter, beleidigte ihn und handelte sich dadurch eine zusätzliche Anzeige ein. Die blieb nun auch signifikant im Raum stehen, als die ganze Angelegenheit vor der Richterin Silvia Schatz verhandelt wurde.

Das bewusste 25-km/h-Schild, so berichtete der Jüngere von beiden Angeklagten, sei ohne jeden Zweifel an dem Hänger angebracht gewesen. "Entweder, es fiel herunter oder es wurde gestohlen", ließ er wissen und beteuerte, er habe auch den fraglichen Polizisten "niemals geduzt". Richterin Schatz hörte sich das an und entgegnete: "Ich glaube Ihnen kein Wort."

Gleich danach gab es einen Vorschlag der Vorsitzenden. Sie hatte in Unterlagen nachgesehen und herausgefunden: "Das mit dem fehlenden Schild war kein Vergehen, es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit". Damit war die Sache eine Stufe tiefer anzusiedeln als ursprünglich angenommen. "Wir stellen diese Ordnungswidrigkeit ein", führte die Richterin dem Nebenerwerbslandwirt vor Augen und bestand andererseits darauf, "dass Sie für die Beleidigung bestraft werden". Der Beschuldigte akzeptierte das und überweist nun auf richterliche Anweisung 2000 Euro an die Staatskasse.

Was aber geschah mit dem 81-Jährigen, der seinerzeit am Steuer des Traktors saß und sich eigentlich hätte vergewissern müssen, dass das 25-km/h-Schild an der Rückseite des Hängers vorhanden war? "Auch bei Ihnen wird das Verfahren eingestellt", verkündete Richterin Schatz und verwarnte den älteren Herrn mit der Bemerkung: "Das nächste Mal sehen Sie vor Fahrtantritt nach." Denn ein Anhänger ohne Schild müsse versichert sein.

Was blieb, waren zwei erstaunte Polizisten. Sie konnten war unvernommen wieder gehen, jedoch erfuhren beide, dass es sich bei dem mutmaßlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nicht um ein Vergehen, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelte. "Gut zu wissen", wurde dieser Hinweis kommentiert.

 
 

Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.