Am Donnerstag gegen 19.50 Uhr befuhr eine 34-jährige Schwandorferin mit ihrem VW- Transporter die Kreisstraße SAD 2 im Bereich von Klardorf in westlicher Richtung. Als sie verkehrsbedingt abbremsen musste, wurde sie vom Ford Transit eines Paketdienstleisters überholt. Bei dem knappen Überholmanöver kam es zu einer Spiegelberührung beider Fahrzeuge. Daraufhin versuchte die Frau in ihrem Kastenwagen, den Verursacher durch mehrfache Betätigung der Hupe und Lichtzeichen auf den Unfall aufmerksam zu machen. Dieser zeigte sich jedoch davon unbeeindruckt und fuhr ohne anzuhalten weiter. Die Frau nahm kurzerhand die Verfolgung auf und fuhr dem Unfallverursacher bis zu seiner Wohnung im Schwandorfer Bereich nach; anschließend verständigte sie die Polizei.
Eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei Schwandorf wurde an die Einsatzörtlichkeit beordert. Sie stellte bei erster Begutachtung der Beschädigungen an beiden Fahrzeugen einen eindeutigen Zusammenhang fest. Aufgrund der Tatsache, dass den Beamten an der betreffenden Wohnung des flüchtigen Fahrers nicht geöffnet wurde, musste nach Rücksprache und Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Amberg die Feuerwehr zur Wohnungsöffnung herbeigerufen werden. Nachdem sich der Verdacht vor Ort erhärtete, dass sich der Mann in einem zum Grundstück gehörenden Nebengebäude befinden könnte, wurde auch dieses von der Feuerwehr geöffnet und polizeilich überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich der gesuchte Unfallverursacher tatsächlich darin versteckt hatte. Bei dem 43-jährigen Mann wurde Alkoholgeruch festgestellt. Er zeigte sich gegenüber den einschreitenden Polizeibeamten kooperativ und führte den ihm angebotenen freiwilligen Atemalkoholtest bereitwillig aus. Heraus kam ein Ergebnis im knappen einstelligen Promillebereich an, welches mit dem sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr nicht vereinbar war. Der Mann musste sich folglich den notwendigen Maßnahmen der Polizei und zudem einer Blutentnahme in einem nahe gelegenen Krankenhaus unterziehen. Gegen ihn wurden mehrere Strafanzeigen, darunter wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol und wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, eingeleitet. Der Führerschein wurde von den Ordnungshütern ebenfalls noch vor Ort für das weitere Strafverfahren eingezogen.













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