Auf der Autobahn A93 wurde am Freitag in den Vormittagsstunden ein 33-Jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem er drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde eine Drogenvortest durchgeführt. Dieser verlief negativ, jedoch fanden die Beamten im Auto Marihuana. Nach Angaben des 33-Jährigen handle es sich hierbei um CBD, also ein Hanfprodukt, das er bei einer Tankstelle erworben habe. Nachdem dies aufgrund der Beschaffenheit nicht überprüft werden kann, wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Ebenso ist es Tankstellen nicht erlaubt, CBD-Produkte zu verkaufen. Den Tankstellenbetreiber erwartet nun ebenso ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Cannabidiol (CBD) ist laut Wikipedia ein Phyto-Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf (Cannabis), das 1940 entdeckt wurde. Es ist neben Tetrahydrocannabinol (THC) eines von 113 identifizierten Cannabinoiden in der Cannabispflanze. Es sind entkrampfende, entzündungshemmende, angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkungen beschrieben. Eine Zulassung als Arzneimittel besteht für CBD in Deutschland mit Stand April 2022 als Zusatztherapie für Krampfanfälle bei bestimmten seltenen Epilepsieerkrankungen.













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