Eigentlich kein sonderlich gravierender Fall: Die Frau aus dem Raum Schwandorf hatte über ein Internet-Auktionsportal Tupperware angeboten, Geld dafür kassiert und die Sachen anschließend nicht versandt. Der Käufer erstattete Anzeige und brachte ein Verfahren in Gang, das die mutmaßliche Betrügerin heuer im Frühjahr vor das Schwandorfer Amtsgericht führte.
Dort offenbarte sich: Die 40-Jährige hatte einige Vorstrafen, die ebenfalls dem Betrugssektor zuzuordnen waren. Es stellte sich aber auch heraus, dass die Frau unter den Folgen einer schweren Kopfoperation leidet. Sie machte während des Prozesses Depressionen geltend und wurde schließlich vom Richter freigesprochen. Denn in diesem Fall, so befand er, liege Schuldunfähigkeit vor.
Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und zog vor die 3. Strafkammer des Amberger Landgerichts. Der Vorsitzende Richter Gerd Dreßler hatte im Vorfeld einen medizinischen Sachverständigen beauftragt. Von ihm hörte die Strafkammer nun bilanzierend, dass zwar eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit vorliege. Keineswegs aber die Schuldunfähigkeit.
Das war Anlass für die Richter, das Ersturteil aufzuheben. Sie gelangten zu einer Verurteilung wegen Betrugs und verhängten eine Geldstrafe von 1400 Euro. Die 40-Jährige akzeptierte diese Entscheidung, auch Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier tat das.











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