Schwandorf
18.07.2025 - 17:23 Uhr
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Vater missbraucht und filmt minderjährige Tochter: Tränen bei Urteil in Amberg

Ein Mann aus dem Landkreis Schwandorf soll sich jahrelang an seiner eigenen Tochter vergangen, die Taten dokumentiert und zahlreiche weitere Missbrauchs-Darstellungen von Kindern besessen haben. Nun muss er für mehrere Jahre in Haft.

Der Angeklagte und seine Verteidigerin Selina Riemer vor Prozessbeginn am Landgericht in Amberg. Bild: Hohlheimer
Der Angeklagte und seine Verteidigerin Selina Riemer vor Prozessbeginn am Landgericht in Amberg.

Außerordentlich emotional zeigte sich ein 50-jähriger Angeklagter am Freitag vor der Großen Strafkammer des Amberger Landgerichts. Dem Mann aus dem Landkreis Schwandorf wird seitens der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er seine minderjährige Tochter über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht und seine Taten zum Teil gefilmt haben soll. Trotz der schweren Vorwürfe war die Ehefrau des Angeklagten, die auch die Mutter der Geschädigten ist, als Zuschauerin und augenscheinlich zur Unterstützung ihres Mannes zur Verhandlung erschienen. Als der Angeklagte schon vor Prozessbeginn in Tränen ausbrach, reichte sie ihm ein Taschentuch. Eine Umarmung wurde untersagt.

Während Staatsanwältin Jasmin Hertel die grausamen Details der vorgeworfenen Taten in der Anklageschrift vorlas, versteckte sich der Angeklagte offensichtlich beschämt hinter seinen Händen, verzerrte das Gesicht und schüttelte mehrfach den Kopf. Ganze 20 Minuten dauerte es, bis die Staatsanwältin die Anklage verlesen hatte. Von dem Taschentuch ist zu diesem Zeitpunkt nur noch ein Knöllchen übrig.

Laut Anklageschrift soll der Vater seine Tochter im Zeitraum von 2020 bis 2024 im Haus der Familie im Landkreis Schwandorf mindestens viermal sexuell missbraucht haben. Bei der ersten angeklagten Tat war das Kind laut Staatsanwältin 11 Jahre alt, bei der mutmaßlich letzten 13. Teilweise habe der Mann dabei mit seinem Handy gefilmt. Nach den Taten soll der Angeklagte seiner Tochter offenbar Geschenke besorgt haben, die sie sich schon länger gewünscht hatte – beispielsweise neue Kopfhörer oder Kleidung für ihre Barbie-Puppe. Es scheint, als habe das Mädchen in ihrem Zuhause kaum Rückzugsmöglichkeiten gehabt oder sei vor ihrem Vater nicht sicher gewesen. Der Mann soll sie im Schlafzimmer, im Wohnzimmer und in ihrem eigenen Kinderzimmer missbraucht haben. Außerdem soll er zwischen 2023 und 2024 mindestens viermal eine Kamera unter dem Waschbecken im Badezimmer angebracht haben, um seine Tochter beim Duschen zu filmen.

Über 4.800 Fotos von Missbrauch gefunden

Aufgeflogen war der Angeklagte, weil sein eigener Sohn und Bruder der Geschädigten die Missbrauchsdarstellungen auf dem Laptop des Vaters entdeckte. Er erstattete Anzeige bei der Polizei. Daraufhin durchsuchten Ermittler im September 2024 das Haus des 50-Jährigen. Dabei wurden zahlreiche Fotos und Videos sichergestellt, die sexuellen Missbrauch an Kindern abbildeten. Über 4.800 Fotos und 59 Videos dieser Art soll der Mann laut der Anklage auf seinen Geräten gespeichert haben. Diese soll er sich aus dem Darknet verschafft haben. Während Richter, Staatsanwältin, Verteidigerin und Gutachter sich die Fotos als Beweismittel ansahen, mussten sie mehrmals den Blick abwenden. „Da sind schon krasse Sachen dabei“, sagte Richter Christian Frey.

Nachdem die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen hatte, regte Verteidigerin Selina Riemer ein Rechtsgespräch an. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass im Falle eines umfangreichen Geständnisses ein Strafrahmen zwischen mindestens fünf Jahren und höchstens sechs Jahren vorstellbar sei. Der Angeklagte lies im Anschluss durch seine Verteidigerin eine umfangreiche Einlassung verlesen. Durch sein Geständnis ersparte er der Geschädigten, vor Gericht aussagen zu müssen. „Die Schuldgefühle sind riesig. Es ist schwer für mich, in den Spiegel zu schauen“, sagte der Angeklagte mit brüchiger Stimme. Seit seiner Verhaftung sitzt der Mann in der Justizvollzugsanstalt in Amberg in Untersuchungshaft. Dort habe er seinen Angaben zufolge bereits mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen.

Pädosexuelle Neigung des Angeklagten

Der psychiatrische Sachverständige Thomas Lippert diagnostizierte bei dem Mann eine pädosexuelle Neigung. Bereits seit seiner Jugend habe der Angeklagte Minderwertigkeitskomplexe. Zudem leide der Mann an einer Depression. Durch den Konsum von vielen Softdrinks und Süßigkeiten habe er zeitweise 160 kg gewogen. Von seiner Frau habe er sich vernachlässigt gefühlt – diese habe die meiste Zeit mit Online-Spielen am Laptop verbracht. Er sei in einen „Strudel“ geraten, aus dem er selbst nicht mehr herausgekommen sei. Deshalb habe er es als Befreiung empfunden, als die Polizei ihn festgenommen habe.

Bereits vor Beginn des Prozesses in Amberg zahlte der Angeklagte 4.000 Euro als symbolischen Ausgleich an seine Tochter. Seine Frau stehe nach wie vor zu ihm. Für die Zeit nach seiner Haft wünsche er sich, wieder zu seiner Familie zurückkehren zu können. Der geladene Psychiater aus Nürnberg empfahl dem Mann jedoch dringend, sich während seiner Haft in eine Therapie für Sexualstraftäter zu begeben. „Dadurch wird die Neigung nicht verschwinden, aber solche Taten können verhindert werden“, sagte der Gutachter.

Küsse nach Urteilsverkündung

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung werteten in ihren Plädoyers das umfassende Geständnis positiv. Dadurch habe der Prozessverlauf deutlich verkürzt werden und der Teenagerin eine erneute Konfrontation vor Gericht erspart werden können. Staatsanwältin Hertel forderte sechs Jahre Haft, Verteidigerin Riemer hingegen fünf Jahre Haft für ihren Mandanten. Am Ende verurteilte die Kammer den Mann zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. In seiner Urteilsbegründung empfahl Richter Frey dem Angeklagten, seine Zeit in Haft sinnvoll zu nutzen und eine Therapie zu machen. Bevor Polizisten den Mann abführten, ging er zu den Zuschauerreihen und umarmte und küsste seine Ehefrau.

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Amberg04.12.2024
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Falkenberg04.05.2023
Info:

Kritik am Begriff "Kinderpornografie"

  • Der Begriff "Kinderpornografie" ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und wird deshalb von Ermittlungsbehörden verwendet, steht allerdings schon seit mehreren Jahren in der Kritik
  • Der Begriff "Pornografie" gilt in diesem Zusammenhang als ungenau und verharmlosend
  • Als angemessenere Formulierungen gelten: "Missbrauchsabbildungen", "Darstellung von sexueller Gewalt", "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern"
  • Die Anzahl der Fälle von Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern steigt laut BKA über Jahre kontinuierlich (2023: 45.191 Fälle in Deutschland)
  • Hohe Betroffenenzahlen: Laut Untersuchungen erfährt jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge bis zum 18. Lebensjahr sexuelle Gewalt
  • Hohes Dunkelfeld vermutet
  • Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530
  • Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention
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