Mit nicht versichertem Roller unterwegs: Haftstrafe

Schwandorf
19.05.2023 - 09:51 Uhr
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Der Schwandorfer fuhr im vergangenen Jahr mit einem nicht versicherten E-Roller durch die Stadt und wurde von Polizisten angehalten. Dafür muss der Mann nun hinter Gitter – aus einem Grund.

Wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss ein Schwandorfer für acht Wochen hinter Gitter.

Kuriose Geschichten wie diese kann man nicht erfinden. Sie werden vom Leben geschrieben und enden bisweilen vor Gericht. Dort staunen dann die Richter und lassen sich mehrfach erklären, was der pure Zufall fügte. Der Mann aus Schwandorf hatte am 12. April vergangenen Jahres zwei Termine. Erst musste er zu einer Anhörung beim Amtsgericht erscheinen und fuhr dort mit einem nicht versicherten Elektro-Roller vor. "Ziemlich dreist", befand jetzt Peter Hollweck in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der 3. Strafkammer beim Landgericht Amberg.

Die seltsame Begebenheit ging weiter. Unmittelbar nach dem Justiztermin stellte sich der 37-Jährige wieder auf seinen E-Scooter und steuerte ein in der Nähe befindliches Versicherungsbüro an, um ein Nummernschild für sein Fahrzeug zu kaufen. Doch dazu kam es nicht mehr: Polizisten sahen den Roller, stoppten die Fahrt und schrieben eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Mehrfach vorgeahndet

Im Regelfall gilt so etwas eher als Lappalie und wird mit einer Geldbuße geahndet. Doch bei dem 37-Jährigen hatte man jemanden vor sich, der schon mehrfach Anzeigen und Strafen erhalten hatte. Zum Beispiel zweieinhalb Jahre zum Absitzen wegen Rauschgifthandels. In der Berufungsinstanz wurde dieses Urteil später in zwei Jahre mit Bewährung gewandelt. Weil die Richter in Amberg "eine positive Prognose" bei dem Schwandorfer erkannten. Da irrten sie sich wohl.

Die Tour mit dem unversicherten Scooter hatte das Schwandorfer Amtsgericht mit zwei Monaten Haft geahndet. "Von Bewährung können wir da nicht reden", hieß es im Urteil. Nun sollte das Landgericht darüber befinden, ob man dem Familienvater eine Chance geben sollte, dass er die acht Wochen nicht abzusitzen braucht.

Wenige Pluspunkte

Die 3. Strafkammer nahm sich dafür zwei Stunden Zeit und forschte nach, ob der 37-Jährige in der zurückliegenden Zeit etwas unternahm, um sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken. Es stellte sich heraus: Pluspunkte gab es so gut wie nicht. Aus einer Therapie vorzeitig wegen Aussichtslosigkeit entlassen, trotz Handwerkerberuf unwillens, einen Job anzunehmen.

Man könne die Sache mit dem unversicherten Scooter doch mit einer Geldstrafe abgehen lassen, empfahl Verteidiger Rouven Colbatz (Weiden) den Richtern. "Kommt nicht in Frage", entgegnete Staatsanwalt Frank Gaßmann und verlangte, den Angeklagten für acht Wochen hinter Gitter zu schicken. Das tat die 3. Strafkammer mit der Bemerkung des Vorsitzenden Richters Hollweck: "Sie sind unbelehrbar."

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