Schwandorf
06.02.2026 - 11:04 Uhr

Verstoß gegen Glücksspielverordnung in Schwandorfer Spielhalle

In einer Spielhalle in Schwandorf hat ein 43-Jähriger an mehreren Automaten gleichzeitig gespielt: Das ist verboten – Ärger bekommt deshalb aber nicht der Spieler.

Ein Mann spielt an einem Automaten. In Schwandorf hat die Polizei in einer Spielhalle einen Gast erwischt, der an mehreren Geräten gleichzeitig spielte – was nicht erlaubt ist. Symbolbild: Julian Stratenschulte/dpa
Ein Mann spielt an einem Automaten. In Schwandorf hat die Polizei in einer Spielhalle einen Gast erwischt, der an mehreren Geräten gleichzeitig spielte – was nicht erlaubt ist.

In einer Spielhalle an mehreren Geräten gleichzeitig spielen – das ist seit 2021 nicht mehr erlaubt. Aber genau das war jetzt in einer Spielhalle in Schwandorf der Fall. Bei einer Kontrolle am Donnerstag gegen 22 Uhr trafen dort Polizisten der Schwandorfer Inspektion auf einen Schwandorfer (43), der an mehreren Automaten gleichzeitig spielte. Für ihn hat das keine Konsequenzen. Aber die Spielhallenaufsicht, einen 60-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf, und den Automatenaufsteller erwartet nun eine Anzeige, wie die Polizei mitteilt.

Bei dem Vorfall geht es um eine Ordnungswidrigkeit nach der Glücksspielverordnung. Danach dürfen seit Februar 2021"nur noch Geldspielgeräte mit Identifikationsmittel betrieben werden: In der Regel ist das eine Spielerkarte oder ein PIN", so erklärt es die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. Die Regelung, die Geräte in Spielhallen oder Gaststätten betrifft, verlange, dass es pro Person und Gerät nur ein Identifikationsmittel gibt. Das soll verhindern, dass jemand an mehreren Geräte gleichzeitig Glücksspiele spielt.

 
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