Wer das Risiko vermeiden möchte, in die "Betreuungsfalle" zu tappen, sollte eine Vorsorgevollmacht erteilen. "Dafür ist es nie zu früh, aber häufig zu spät", sagt Wolfgang Meischner. Der Leiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes rät jedem Bürger ab dem 18. Lebensjahr, einen amtlichen Vordruck auszufüllen und dort kundzutun, wem er im Falle von Krankheit oder Unfall die Fürsorge übertragen möchte. Liege nämlich keine schriftliche Vollmacht vor, setze das Gericht einen Betreuer ein. Das koste Geld und berge Risiken in sich, so Meischner.
Als das Betreuungsgesetz im Jahr 1992 in Kraft trat, waren im Landkreis 900 Betreuungsfälle registriert. Die Zahl ist mittlerweile auf 2290 angestiegen. "Pro Jahr kommen 500 neue Fälle dazu", sagt die Mitarbeiterin der Betreuungsstelle, Christine Lehmer, mit Blick auf die Statistik. Drei Viertel der Betreuer stammen aus dem familiären Umfeld der Betroffenen, den Rest übernehmen vom Gericht bestellte Vereins- oder Berufsbetreuer. Zwei, die von Berufs wegen "betreuen", sind Rita Sebald und Waltraud Brettner vom Betreuungsverein der Lebenshilfe. Sie kümmern sich um das Wohnumfeld, die wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Gesundheitsvorsorge und vertreten die Betroffenen vor den Behörden. Rita Sebald empfiehlt zusätzlich eine Vollmacht für die finanziellen Dinge, "denn die Banken erkennen die Vorsorgevollmacht oft nicht an". Zu den Querschnittsaufgaben des Betreuungsvereins zählt sie die Gewinnung, Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern.
Seit 1996 arbeitet Christine Lehmer an der Betreuungsstelle des Landratsamtes und weiß um die Probleme, die sich ergeben können, "wenn keine Betreuungsvollmacht vorliegt". Wenn Vermögen, Grundstücke oder Immobilien vorhanden seien, rät Christine Lehmer zu einer notariellen Hinterlegung der Vollmacht. Der Gesetzgeber setze dem Betreuer klare Grenzen und erlaube ihm zum Beispiel nicht, eine Immobilie eigenständig zu verkaufen, Bankgeschäfte ohne gerichtliche Vollmacht zu tätigen oder für die zu betreuende Person ein Testament zu verfassen.
Im Landkreis kümmern sich insgesamt 25 hauptamtliche und eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer um Menschen, die Hilfe benötigen. Zu ihnen gehört Werner Chwatal, pensionierter Rechtspfleger und Referent des Betreuungsvereins. Ganz oft sei nichts geregelt, sagt er, kein Testament, keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung. Deshalb sei es wichtig, rechtzeitig eine Person des Vertrauens für den Ernstfall einzusetzen.
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