Es ist Zufall und zugleich traurige Wirklichkeit. Nach 181 Fällen am Mittwoch hatte das Gesundheitsamt in Schwandorf auch am Donnerstag 181 neue Corona-Fälle aufzunehmen. Die Gesamtzahl der Infektionen im Landkreisgebiet lag damit am Ende des Donnerstags bei 10 995. Am Freitag sind bislang 134 neue Ansteckungen (Stand 17 Uhr) bekanntgeworden. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg von Donnerstag auf Freitag von 449,2 auf 484,3. Mit vier Todesfällen erhöhte sich die Zahl der Corona-Toten auf 181. Gestorben sind eine 47- und eine 89-jährige Frau sowie ein 68- und ein 86-jähriger Mann.
Im BRK-Seniorenheim Burglengenfeld sind jetzt 18 Bewohner aus drei Wohnbereichen und sechs Mitarbeiter positiv getestet. Ob es auch im Elisabethenheim in Schwandorf und im BRK-Seniorenheim "Arche Noah" in Nabburg zu weiteren Fällen kam, ist noch offen. Die Ergebnisse der in beiden Heimen stattgefundenen PCR-Reihentestungen stehen noch aus. Neben Infektionen in diesen drei genannten Heimen sind 89 Fälle in Schulen, 13 Fälle in Kindertagesstätten und einige Fälle in einer Asylunterkunft aufgetreten. Nicht betroffen – um auch das einmal zu erwähnen – sind derzeit Großbetriebe, Behinderteneinrichtungen oder ambulante Pflegedienste.
Im Zuge der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses wurde die bayerische Teststrategie ab sofort wie folgt erweitert: Schwangere können sich bis zum 31. März 2022 kostenlos mittels PCR-Test in den lokalen Testzentren und in Arztpraxen testen lassen. Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können, können sich fortan kostenlos in den lokalen Testzentren mittels PCR-Test testen lassen. Auch die Coronavirus-Testverordnung des Bundes wurde geändert. Ab morgen hat wieder jeder Bürger einen Anspruch auf einen POC-Antigen-Test. Die kürzlich eingeführten aufwändigen Unterscheidungen wurden gestrichen. Bürgertestungen sind damit auch wieder für Personen möglich, die keine Symptome haben.
Nach dem erneuten Ausrufen des Katastrophenfalls für Bayern und angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen besteht bis auf weiteres wieder die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder gleichwertig anerkannten Masken (Kennzeichnungen mit KN95 und N95) an den Recyclinghöfen im Landkreis Schwandorf.
Die Impfbereitschaft steigt in den letzten Tagen an. Zudem melden sich wieder weitaus mehr Menschen auf der Hotline, um Fragen zur Drittimpfung zu stellen oder um Impftermine zu vereinbaren. Diese vermehrten Anfragen lasten die Telefonhotline stark aus. Das Landratsamt weist deshalb darauf hin, dass Termine für alle Impfungen (Erst-, Zweit- oder Drittimpfung) unkompliziert im Internet unter www.impfzentren.bayern vereinbart werden können. Zwar kann es sein, dass der bestehende Account bereits gelöscht wurde, falls von einer per Mail angebotenen Reaktivierung nach längerer Inaktivität kein Gebrauch gemacht wurde. In diesen Fällen ist eine erneute Registrierung notwendig, die aber mit nur wenigen Klicks erfolgen kann, da auf eine medizinische Abfrage verzichtet wird. Im Anschluss stehen alle bayerischen Impfzentren nach Regierungsbezirken geordnet zur Auswahl.
Sofern im Nabburger Impfzentrum Termine frei sind, können diese kurzfristig gebucht werden. Da stets nur für die unmittelbar folgenden Tage Termine eingestellt werden, ist es jedoch nicht möglich, bereits jetzt einen Termin für eine Boosterimpfung im Dezember zu buchen. Um das System nicht zu überlasten, soll nur dann nach Terminen gesucht werden, wenn der sechsmonatige Mindestabstand zur Zweitimpfung bereits abgelaufen ist und die Person in den unmittelbar folgenden drei bis vier Tagen eine Impfung verabreicht bekommen möchte.
Im Impfzentrum sind in den nächsten Tagen zu folgenden Zeiten Impfungen ohne Termin möglich: Samstag, 13. November, von 9 bis 13 und 14 bis 17 Uhr; Sonntag, 14. November, geschlossen; Montag, 15. November, von 9.30 bis 12.30 Uhr; Dienstag, 16. November, ganztags nur mit vereinbartem Termin; Mittwoch, 17. November, von 13 bis 16 Uhr. Wer einen Termin vereinbart hat, braucht sich laut Landratsamt nicht zu sorgen, wenn der Termin außerhalb dieser Zeiten liegt. Wie bereits mitgeteilt, werden hier nur diejenigen Zeiten genannt, in denen eine Impfung ohne Termin möglich ist. Darüber hinaus ist das Impfzentrum auch zu anderen Zeiten geöffnet, um Personen mit Termin zu impfen. Eine Terminvergabe hat stets Vorrang gegenüber den kommunizierten Öffnungszeiten.















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