Nach Vorfall in Pfreimd: Wann wird's eng für die "Konzession" eines Wirts?

Schwandorf
30.08.2023 - 17:02 Uhr
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Wann muss ein Wirt um seine "Konzession" fürchten? Nach einem Vorfall in Pfreimd hat Oberpfalz-Medien beim Landratsamt Schwandorf nachgefragt.

Wer Alkohol ausschenkt, braucht eine Erlaubnis. Wann kann die entzogen werden?

Hat ein Wirt Ärger mit der Polizei, wie Anfang August bei einem Vorfall in Pfreimd, werden schnell Gerüchte laut, der Gastronom müsse um seine "Konzession" fürchten. Zuständig für diese "Gaststättenrechtliche Erlaubnis" im Landkreis Schwandorf ist das Landratsamt - nur die Große Kreisstadt Schwandorf verwaltet das in eigener Regie. Oberpfalz-Medien hat bei der Behörde nachgefragt, wann es für einen Wirt brenzlig wird.

Landratsamts-Sprecher Christian Meyer zitiert das Gaststättenrecht: Die Erlaubnis ist zu versagen oder zu entziehen, "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die (...) erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere dem Trunke ergeben ist oder befürchten lässt, dass er Unerfahrene, Leichtsinnige oder Willensschwache ausbeuten wird oder dem Alkoholmissbrauch, verbotenem Glücksspiel, der Hehlerei oder der Unsittlichkeit Vorschub leisten wird oder die Vorschriften des Gesundheits- oder Lebensmittelrechts, des Arbeits- oder Jugendschutzes nicht einhalten wird." Besonders die "Zuverlässigkeit" ist es, die eine große Rolle spielt.

Eine mögliche " Unzuverlässigkeit" kann sich etwa aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ergeben, bei Steuerschulden oder Rückständen gegenüber Sozialversicherungen. Die Verfehlungen müssen gewerbebezogen sein, allerdings nichts mit der konkreten Gaststätte zu tun haben. Die Behörde erstellt eine Prognose, ob der betreffende Wirt künftig seinen Laden anständig führt. Geht es um strafrechtliche Vorfälle, sind laut Meyer nicht die reine Verurteilung oder die Bestrafung ausschlaggebend, sondern der zugrundeliegende Sachverhalt. "Eine allgemeine Tagessatz- oder Verurteilungsgrenze für den Widerruf gibt es nicht", so Meyer. Es ist also nicht zwingend, dass nach einem Urteil über 100 Tagessätze Geldstrafe ein Entzug erfolgt, bei 90 aber nicht. Aber: Leistet sich ein Wirt wiederholte (auch geringfügige) Verstöße, kann die Behörde schon auf die Idee kommen, dass er einen "Hang zu Missachtung der Rechtsordnung" hat, also persönlich unzuverlässig ist. "Seit vergangenem Jahr wurden vier gaststättenrechtliche Erlaubnisse durch das Landratsamt widerrufen. Ein Widerrufsverfahren wurde vorzeitig eingestellt", so Meyer. Ausschlaggebend waren dabei unter anderem Rückstände bei Sozialversicherungen oder Finanzbehörden. Strafrechtliche Erkenntnisse seien verwertet worden, da Verfahren wegen Betrugs oder Steuerhinterziehung eingeleitet worden waren, so Landratsamts-Sprecher Meyer.

Grundsätzlich gilt: Der Sachverhalt, der zu einem Widerruf der Erlaubnis führen kann, muss feststehen. Nach dem Vorfall vom 6. August ist das nicht der Fall. Der Wirt in Pfreimd soll Gäste mit einem Baseballschläger bedroht und auch Widerstand gegen eingesetzte Polizeibeamte geleistet haben. Noch wird ermittelt, eine strafrechtliche Entscheidung steht aus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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