Die Methode ist so simpel wie waghalsig: Ein 31-Jähriger, klein gewachsener Mann klettert in die Klappe eines Altkleider-Containers, lässt sich hineinplumpsen. Kleider raus, Kumpanen packen sie ein, viele Säcke. Dann befreit sich der Mann wieder über die Klappe. Das klappte - bis die Polizei die Diebe erwischte.
Zweimal klappte die Masche Anfang des Jahres 2019, einmal auf dem Globus-Parkplatz, einmal nahe des Schwarzenfelder Bauhofs. Der 31-Jährige, scheinbar von Geburt an geistig behindert, war der Komplize eines 21-jährigen Landsmanns. Beide reisten aus Tschechien zu den Taten an - und am Dienstag zur Verhandlung vor dem Schwandorfer Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Froschauer. Zwei weitere Komplizen, offenbar aus dem Obdachlosen-Milieu im Nachbarland, ließen sich nicht blicken. Gegen sie erließ Froschauer Haftbefehl.
Einmal 20 Säcke Altkleider, einmal gleich 600 Kilo: Das Diebesgut transportierten die Männer per Lieferwagen ab. Wortführer war wohl der 21-Jährige. Auch vor Gericht. Nach einigem Zureden der Pflichtverteidiger Richard Wagner und Dr. Gunther Haberl gestand das Duo die Taten. Es stand einiges auf dem Spiel: Die Staatsanwaltschaft sah einen schweren Bandendiebstahl verwirklicht. Darauf stehen erhebliche Haftstrafen. Der relativ geringe finanzielle Wert des Diebesguts - rund 350 Euro - spielt da gar keine so große Rolle.
Die Beute hätten sie in der - in prekären Verhältnissen lebenden - Familie und unter Obdachlosen verteilt, gaben die Angeklagten an. Diese Robin-Hood-Story wollte das Gericht angesichts der großen Menge Diebesguts nicht recht glauben. Für ein Urteil wegen Bandendiebstahls, wie von der Anklage gefordert, reichten die Beweise aber nicht. Die Staatsanwältin hatte auf Haftstrafen von einem Jahr elf Monate und einem Jahr neun Monaten plädiert, jeweils ohne Bewährung. Für sie war klar, dass sich die Männer zu wiederholten Straftaten abgesprochen, eine Bande gegründet hatten. Für die Verteidiger führte dahin kein Weg: Die Bildung einer Bande sein nicht zu belegen. Angesichts der Geständnisse seien Bewährungsstrafen ausreichend, trotz einschlägiger Vorstrafen, die jeweils mit geringen Geldstrafen geahndet worden waren.
Die Bildung einer Bande sah auch das Schöffengericht am Amtsgericht Schwandorf nicht. Dazu braucht es mindestens drei "ständige Mitglieder". Das Gericht verurteilte den 21-Jährigen zu einem Jahr, den 31-Jährigen zu acht Monaten Haft, jeweils wegen schweren Diebstahls. Die Strafen setzte das Gericht jeweils auf drei Jahre zur Bewährung aus. "Sollten sie zu den beiden anderen Kontakt haben, sagen Sie Ihnen, dass gegen sie Haftbefehl besteht. Sie werden verhaftet, wenn sie über die Grenze kommen", sagte Vorsitzende Richterin Petra Froschauer.













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