Bereits vor der Coronakrise war die Fachkräftesicherung für viele Unternehmen eine Herausforderung. Die Wirtschaft hat in vielen Bereichen auch während der Pandemie an ihren Beschäftigten festgehalten und die Kurzarbeit genutzt. "Gerade im Hinblick auf den strukturellen Wandel und die Transformation ist es sinnvoll, während der Zeit der Kurzarbeit in die Weiterbildung der eigenen Beschäftigten zu investieren", empfiehlt die Agentur für Arbeit und bietet dafür umfassende Fördermöglichkeiten.
Der Gesetzgeber hat die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz geregelt. Zudem wurde zuletzt der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. „Jetzt ist die richtige Zeit, Beschäftigte weiterzubilden. Dies lohnt sich umso mehr für Unternehmen in Kurzarbeit, die so die Zeit des Arbeitsausfalls sinnvoll nutzen können und so den Gesamtbetrieb fit für die Zukunft zu machen. Doch auch Unternehmen die nicht oder nicht mehr kurzarbeiten, können mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes ihre Beschäftigten weiterbilden. Anders als bei früheren Programmen werden Betriebe jeder Größe und jeder Branche gefördert, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen", so Agenturchefin Silke Grimm in einer Pressemitteilung. Die Arbeitsagentur begleite die Unternehmen durch individuelle Beratung und attraktive Förderangebote.
Weiterbildungen können gefördert werden, wenn die Qualifizierung mehr als 120 Stunden umfasst und die Maßnahme zertifiziert ist. Sie sollte dazu dienen, Beschäftigte für aktuelle und zukünftige Berufsfelder fit zu machen. Dabei gilt: Alle Arbeitnehmer–ungeachtet von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße–können gefördert werden, wenn der Berufsabschluss in der Regel vier Jahre zurückliegt. Daneben können auch geringqualifizierte Beschäftigte über die Förderung einen Berufsabschluss erreichen. Für beide Weiterbildungswege stehen attraktive Fördermöglichkeiten bereit.
In den vergangenen beiden Jahren wurden rund 240 Beschäftigte im Kreis Schwandorf gefördert, die meisten davon in den Bereichen Fahrzeug- und Transportgerätführung, der nichtmedizinischen Gesundheitsbranche inklusive der Körperpflege sowie in den Gesundheitsberufen.
Betriebe können sich zur Beratung an den Arbeitgeber-Service wenden, nutzen die Arbeitgeberhotline oder informieren sich online. Die Agentur berät virtuell, telefonisch und abhängig von der Pandemielage vor Ort auch in den Betrieben. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten sowie die Zuschüsse zum Lohn entweder vollständig oder zum Teil übernehmen. Zudem kann ein pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet werden. Für die Qualifizierung mehrerer Beschäftigter besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, unkompliziert einen Sammelantrag zu stellen.
Wer sich für eine Förderung interessiert, kann sich telefonisch an den Arbeitgeber-Service (kostenlos 0800 4 5555 20) oder an seine bekannten Ansprechpartner wenden. Online gibt es weitere Informationen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-by/weiterbildung-qualifizierungsoffensive
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