Schwandorf
04.06.2021 - 15:44 Uhr

Weiterer Corona-Todesfall im Landkreis Schwandorf

Die Sieben-Tage-Inzidenz bleibt im Landkreis Schwandorf stabil auf einem niedrigen Wert. Allerdings gibt es einen weiteren Corona-Todesfall

Auf einem niedrigen Niveau liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf. Allerdings stieg die Zahl der Todesfälle. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Auf einem niedrigen Niveau liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Schwandorf. Allerdings stieg die Zahl der Todesfälle.

Mit zwölf Fällen am Donnerstag steigt die Gesamtzahl der Corona-Infektionen im Landkreis Schwandorf auf 8360. Die Sieben-Tage-Inzidenz – am Mittwoch bei 25,7 – lag laut einer Mitteilung aus dem Landratsamt am Donnerstag und Freitag bei 16,9. "Leider ist ein weiterer Todesfall zu vermelden", schreibt Pressesprecher Hans Prechtl weiter Im Krankenhaus Burglengenfeld verstarb eine 67-jährige Frau, die zu Hause gewohnt hatte. Die Zahl der Todesfälle im Landkreis hat sich damit auf 157 erhöht.

Im Mittelpunkt des Freitags standen die Beschlüsse der Kabinettssitzung und die umfangreichen Lockerungen, mit denen ein großer Schritt in Richtung Normalität gegangen wird. Es gibt laut Prechtl außerdem nur noch zwei Inzidenzkategorien: Gebiete mit Inzidenz unter 50 und Gebiete mit Inzidenz zwischen 50 und 100. Der bisherige Inzidenzbereich unter 35 entfällt. "Steigt die Inzidenz über 50, treten wieder strengere Regeln wie zum Beispiel eine weitreichende Testpflicht oder eine Begrenzung der allgemeinen Kontakte auf Personen aus maximal drei Haushalten in Kraft", schreibt Prechtl weiter. Steigt die Inzidenz über 100, gilt die sogenannte Bundesnotbremse eins zu eins ohne ergänzende bayerische Regelungen. Dies würde zum Beispiel wieder eine Ausgangssperre bedeuten.

Übersichtlicher sollen die geltenden Regelungen nicht nur dadurch werden, dass es nur noch zwei Inzidenzkategorien gibt, sondern auch dadurch, dass sich alle Regelungen künftig direkt aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben. Zusätzliche Allgemeinverfügungen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind deshalb laut Prechtl nicht mehr erforderlich.

Oberpfalz25.05.2022
 
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