Schwandorf
11.12.2019 - 08:55 Uhr

Wiederholungstäter verurteilt: Polizisten beleidigt und getreten

Ein 28-Jähriger mit schweren Suchtproblemen (Alkohol, Marihuana, Medikamente) flippt völlig aus. Er spuckt einen Beamten an, tritt die Polizisten und spricht sogar Morddrohungen aus. Das Urteil: Ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung.

Symbolbild. Bild: Uli Deck/dpa
Symbolbild.

Vor fast zwei Jahren drehte ein heute 28-jähriger Schwandorfer komplett durch. Bei einer Feier mit Freunden randalierte der junge Mann so heftig, dass die sich nur noch mit dem Absetzen eines Notrufs helfen konnten. Die Polizeibeamten beleidigte der Angeklagte schließlich mit den unflätigsten Begriffen, trat nach ihnen und spuckte einen Polizisten sogar an. Am Dienstag musste er sich wegen des Angriffs auf die Beamten verantworten. In Tateinheit standen zwei vorsätzliche und eine fahrlässige Körperverletzung sowie Beleidigungen in fünf Fällen im Raum. Es ist nicht das erste Mal, dass der Schwandorfer wegen eines solchen Ausrasters vor Gericht stand.

Die Verhandlung dauerte über sechs Stunden an. Richter Ewald Ebensperger rief die beteiligten Polizisten und Freunde, einen Gutachter, eine Bewährungshelferin und eine Suchtberaterin in den Zeugenstand. Während des gesamten Prozesses wirkte der Angeklagte ruhig und besonnen. Tatsächlich war es in einer Februarnacht im Jahr 2018 eine Mischung aus Alkohol, Medikamenten und Marihuana, die dem Schwandorfer nicht bekam. Nach einem Aufenthalt ging es zu einem der Freunde nach Hause. Die jungen Frauen und Männer tranken Bier, spielten Karten. Der Angeklagte begann sich schließlich immer skurriler und ausfälliger zu verhalten. Laut den Zeugen zerstörte er einen Spiegel, demontierte eine Deckenlampe und erklärte, dass die Leuchtmittel nun seine Teufelshörner seien. Später randalierte der 28-Jährige, brachte dabei eine Zaunlatte zu Bruch und trat auf die Haustüre ein, was letztlich den Einsatz der Polizei forderte.

Handschellen und Kabelbinder

Als die Beamten eintrafen, zeigte sich der Angeklagte so aggressiv, dass sie ihn auf den Boden drücken und Handschellen anlegen mussten. Wie die Polizisten vor Gericht schilderten, trat der auf dem Bauch liegende Schwandorfer immer wieder mit den Füßen zu, weshalb auch die Beine mit Kabelbinder fixiert werden mussten. Die Polizisten trugen Prellungen, ein Hämatom und einen Kapselriss im Finger davon.

Der 28-Jährige musste schließlich zum Einsatzwagen getragen werden. Im Auto spuckte der Angeklagte einen Beamten auf die Hose. Später beleidigte der Angeklagte auch noch Rettungskräfte des BRK und drohte ihnen, sie "mit dem Cuttermesser aufzuschlitzen". Bei der Blutentnahme im Krankenhaus sind schließlich 1,46 Promille Alkohol sowie Betäubungsmittel und Medikamente im Blut festgestellt worden.

Ein Gutachter erklärte, dass der Angeklagte neben einer emotional-instabilen Verhaltensstörung auch noch mit einer ausgeprägten Suchtstruktur zu kämpfen habe. Wie in der Verhandlung deutlich wurde, hat der 28-Jährige schon längere Zeit mit schweren Suchtproblemen zu kämpfen. Aktuell lässt er sich in einer Suchtklinik behandeln. Ein Leben ohne Marijuana kann sich der junge Mann trotzdem noch nicht vorstellen, will stattdessen mit medizinisch verschriebenem Cannabis von der Droge wegkommen.

"Schäme mich in den Boden"

Der Ausraster des 28-Jährigen ist keine einmalige Sache. Er stand bereits zweimal vor Gericht, dabei ging es beide Male auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Schwandorfer stand deshalb bei seiner Tat im Februar 2018 noch unter Bewährung.

Der Angeklagte erklärte zwar: "Ich schäme mich in den Boden." Allerdings sah Richter Ebensperger trotz der Einsicht und der Suchttherapie keine Möglichkeit mehr, ihn auf Bewährung zu verurteilen: "Die Öffentlichkeit würde es nicht mehr verstehen, wenn die Strafe wieder zur Bewährung ausgesetzt werden würde."

Ein Jahr und drei Monate brummte das Gericht schließlich dem Angeklagten auf. Es geht aber nicht sofort in die Haft, sondern erst in die Entziehungsanstalt. Der Richter hat eine Unterbringung angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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