Schwarzhofen
28.05.2019 - 14:32 Uhr

Auch das Sterben wird teurer

Alles wird teurer. Da macht auch das Sterben keine Ausnahme: In Schwarzhofen steigen die Gebühren für die Benutzung des Leichenhauses von bisher 80 Euro auf dann 211,83 Euro. Warum das so ist, wird in der Sitzung des Marktrates deutlich.

Für die Benutzung des Leichenhauses fallen ab Juli deutlich höhere Gebühren an. Bild: Köppl, Georg
Für die Benutzung des Leichenhauses fallen ab Juli deutlich höhere Gebühren an.

Am Beginn der Sitzung am Montagabend hatte Bürgermeister Maximilian Beer zunächst erfreulichere Nachrichten. Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15. April gab er bekannt, dass an der Dr.-von-Ringseis-Grundschule ab dem neuen Schuljahr eine Mittagsbetreuung eingeführt wird. Die Trägerschaft übernimmt die "gfi" (Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration). Derzeit liegen acht verbindliche Anmeldungen zur Betreuung bis 14 Uhr und fünf weitere bis 16 Uhr vor.

Beanstandungen

Für die Planungen zur Erweiterung des Schwarzachtal-Kindergartens wurde das Ingenieurbüro Preihsl & Schwan, Burglengenfeld, beauftragt, teilte der Bürgermeister mit. In Sachen "Gewerbegebiet Zangenstein" hat der Marktrat die Verkaufsbedingungen festgesetzt: Demnach beträgt der Quadratmeter-Preis sieben Euro, wobei der Grundstückserwerber das Risiko für anfallende Kosten für archäologische Begleituntersuchungen zu tragen hat und das Areal innerhalb von fünf Jahren bebauen muss.

Christina Blommer von der VG Neunburg stellte den Markträten die Neukalkulation der Leichenhausgebühren samt Erlass einer Leichenhausgebührensatzung vor. Da es sich beim Leichenhaus um eine öffentliche Einrichtung nach dem kommunalen Abgabegesetz handelt, müssen die laufenden Kosten über Benutzungsgebühren finanziert werden. Zuletzt wurden die Gebühren zum 1. Februar 2011 von 60 auf 80 Euro erhöht. Die Neukalkulation umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2021. Demnach fallen laut Blommer in diesem Zeitraum durchschnittliche jährliche Kosten in Höhe von 3 484 Euro an. Gebührengrundlagen sind neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten die Grundstückskosten, Abschreibung, sowie die Personal-, Sach- und Betriebskosten. Im Jahre 2018 wurde die Sanitärinstallation im Leichenhaus erneuert, auch um bei Bestattungen eine öffentliche Toilette für die Besucher zur Verfügung stellen zu können. Als Frostwächter wurden zwei Heizstrahler eingebaut, wodurch auch höhere Stromkosten anfallen.

Neue Schalteinheit

Durch die Investitionen erhöhen sich auch die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Zinsen). Enthalten sind zudem die anteiligen Verwaltungskosten. Im Schnitt ist das Leichenhaus 16 mal im Jahr belegt. Diese Zahlen wurden nach dem Durchschnitt der vergangenen Jahre ermittelt und mit Blick auf die demographische Entwicklung angepasst. Aufgrund dieser Vorgaben ergibt sich pro Nutzung eine Leichenhausgebühr von 211,83 Euro.

Bürgermeister Maximilian Beer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gebühren bislang mehr oder minder bürgerfreundlich "festgesetzt" wurden. Mittlerweile legt aber der Prüfungsverband bei überörtlichen Rechnungsprüfungen - in allen Kommunen - ein verstärktes Augenmerk auf diese Gebühren und verlangt wie etwa bei Trinkwasser oder im Abwasserbereich eine fundierte Kalkulation. Bei drei Gegenstimmen sprach sich der Marktrat für die neue Leichenhausgebühr aus. Im Ortsteil Höfen wird das Anwesen mit der Hausnummer zweieinhalb verkabelt. Im Gebäude befindet sich die Schalteinheit für die Straßenbeleuchtung. Diese muss nun außerhalb des Gebäudes errichtet werden. Für den Markt fallen dadurch Kosten von 1 868 Euro an.

Gegen wilde Plakatierung:

Schnell abgehakt waren die drei vorliegenden Bauanträge. Die Bauvorhaben befinden sich alle innerorts und erhielten uneingeschränkt das gemeindliche Einvernehmen. Auf der Flurnummer 477 der Gemarkung Schwarzhofen ist ein Bungalow mit Doppel- und Einzelgarage geplant. Auf den im Eigentum des Marktes befindlichen Grundstücken 202/3, 179 und 181/4 der Gemarkung Schwarzhofen soll ein so genanntes „Minihaus“ entstehen, da das Grundstück mit einer insgesamten Fläche von 400 Quadratmetern eine übliche Bebauung nicht zulässt. Bei den von den Antragstellern vorgelegten Varianten zog der Marktrat ein „zimmermanntechnisch konstruiertes Pultdachhaus“ dem „Zirkuswagen“ vor. Auf einer Teilfläche der Flurnummer 69/6 in der Gemarkung Zangenstein wird ein Einfamilienhaus errichtet. Um der wilden Plakatierung Herr zu werden, hat der Markt im Jahre 1999 eine Verordnung über öffentliche Anschläge erlassen und dazu entsprechende Bereiche (Anschlagtafeln, Schaukästen) festgelegt. Die Verordnung wurde um weitere 20 Jahre verlängert. (kö)

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.