Unbekannter sprüht bei Geratshofen Verkehrszeichen auf die Straße

Schwarzhofen
23.12.2021 - 12:27 Uhr

Auf der Kreisstraße SAD 40 bei Geratshofen – von Lengfeld her – hat ein bisher Unbekannter zweimal „70“ auf die Fahrbahn gemalt. Der Landkreis reagiert nachsichtig.

Wohl um den Verkehr abzubremsen, hat ein Unbekannter Tempo 70 auf die Kreisstraße SAD 40 bei Geratshofen gesprüht.

"In vorweihnachtlicher Milde wollen wir dem unbekannten Täter nicht absprechen, es gut gemeint zu haben", heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt Schwandorf zur "Malaktion" bei Geratshofen: "70" steht jetzt auf der Straße. Gut gemeint sei aber etwas Anderes als gut gemacht.

Auf das im letzten Jahr ausgebaute Teilstück der Kreisstraße SAD 40 auf Höhe der Ortschaft Geratshofen des Marktes Schwarzhofen hat eine unbekannte Person die durch amtliche Verkehrszeichen auf Tempo 70 beschränkte Höchstgeschwindigkeit nochmals untermauert: Er sprühte die Ziffern zwei Mal auf die Fahrbahn. "Dies geschah wohl in der Absicht, der geltenden Verkehrsregelung Nachdruck zu verleihen oder auch aus Protest, weil sich manche Autofahrer nicht an die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung halten", mutmaßt Landratsamtssprecher Hans Prechtl. „Tempo 70“ lässt ich jetzt auf der Strecke von Lengfeld nach Geratshofen auf dem Verkehrszeichen am Fahrbahnrand und auf der Fahrbahn ablesen.

Das wird aber nicht lange so bleiben. Die Aktion war rechtswidrig. Verkehrszeichen dürfen nur errichtet werden, wenn sie von der zuständigen Verkehrsbehörde angeordnet wurden. Das gilt unabhängig davon, ob ein Verkehrszeichen aufgestellt oder ob es mit Farbe und Pinsel auf die Fahrbahn aufgemalt wird.

"Das unberechtigte Malen von Verkehrszeichen auf die Straße stellt eine Sachbeschädigung und als hoheitlicher Eingriff eventuell auch eine Amtsanmaßung dar", so die Erläuterung der Behörde. "Das wollen wir aber weder selbst vertiefen noch in diesem Einzelfall durch Strafverfolgungsbehörden vertiefen lassen", betont Hans Prechtl. Der Kreisbauhof wird die Farbe auf der Kreisstraße entfernen und die beiden „wilden Verkehrsschilder“ beseitigen. "Etwaige Nachahmer sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass im Wiederholungsfall ähnlich mild entschieden werden wird".

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