"Ritter Sport verteidigt seinen Markenschutz gegen Milka und bleibt die einzige allseits bekannte quadratische Schokolade in deutschen Supermarktregalen", schreibt die Deutsche-Presse-Agentur (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag in letzter Instanz zwei Rechtsbeschwerden des Konkurrenten Milka zurückgewiesen. Der "Schokoladen-Krieg" ist nach zehn Jahren beendet: Die quadratische Verpackung von Ritter Sport bleibt als Marke geschützt.
In den 1990er Jahren habe sich die Alfred Ritter GmbH & Co. KG die charakteristische Verpackung als Marke schützen lassen. Registriert ist eine Art Blanko-Verpackung: neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Später lässt Ritter neben der klassischen 100-Gramm-Tafel auch noch die "Minis" eintragen.
Schokolade für die Jacketttasche
Vor zehn Jahren meldet der Hauptkonkurrent von Ritter Sport Zweifel an: Der Milka-Konzern Kraft Foods (heute Mondelez) beantragt beim DPMA, die beiden Marken zu löschen. Der Streit geht vor das Bundespatentgericht.
Dort sei Ritter zunächst die Familienhistorie zum Verhängnis geworden. Laut dpa soll Clara Ritter, die mit ihrem Mann Alfred Eugen das Unternehmen gründete, im Jahr 1932 die Idee gehabt haben: "Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacketttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel."
Die Richter sahen das als einen Vorteil gegenüber der rechteckig-länglichen Konkurrenz, den Ritter nicht für sich allein beanspruchen könne.
Form für den Gebrauch von Schokolade typisch?
Das sieht der BGH 2017 in einem ersten Urteil aber anders: Entscheidend sei, ob die quadratische Form für den Gebrauch von Schokolade typisch ist, deren Hauptzweck der Verzehr sei. Ob sich die Schokolade gut einstecken lässt, halten die obersten Zivilrichter dagegen für nebensächlich. In der zweiten Runde vor dem Patentgericht gewinnt Ritter.
Doch der Fall landet wieder vor Gericht: Nun geht es darum, ob das Schoko-Quadrat ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Das ist laut Gesetz ein absolutes Ausschlusskriterium für den Markenschutz, so die dpa. Auch Bundesgerichtshof-Richter meinen, die quadratische Verpackung beeinflusse den Verbraucher. Für den Kunden sei die Form ein Hinweis auf die Herkunft der Schokolade, damit würden sie Qualitätserwartungen verbinden. Aber anders als etwa besondere Schokoladen-Verpackungen zu Ostern oder in der Weihnachtszeit habe das Quadrat keinen künstlerischen Wert. Es führe auch nicht zu Preisunterschieden.
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Ausnahmen gibt es übrigens: Der Schokoladen-Hersteller Hosta hat seit vielen Jahren eine Kokosschokolade auf dem Markt – quadratisch in der großen 200-Gramm-Variante, länglich im 100-Gramm-Standardformat, bei einer Discount-Einzelhandelskette heißt dieselbe Schokolade Mauritius – damit habe Ritter Sport kein Problem. Die Schokolade sei relativ unbekannt, habe aber Bestandsschutz. (dpa)
Experten zufolge handele es sich bei Ritter Sport (100-Gramm Tafel und "Minis") um eine dreidimensionale Marke, auch Formmarke genannt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München sind etwa 4900 solcher Marken registriert, rund 2200 würden noch "leben", beim Rest sei der Schutz abgelaufen. Nicht viel – bei insgesamt 837 000 "lebenden" Marken. Die Voraussetzungen für die Eintragung sind laut Patent- und Markenamt sehr hoch: Eine Form darf nicht geschützt werden, wenn andere Anbieter sie zwingend brauchen. (dpa)

















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