Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes in Haidenaab. Im Januar wurden drei Varianten für die Ausweisung, Parzellierung und Erschließung des neuen Baugebietes "Haidenaab - Am Mühlgraben" beraten. Bürgermeister Christian Porsch stellte in der Märzsitzung den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes vor.
Jeweils rund 800 Quadratmeter
Die Gemeinde hat das Gelände nördlich und östlich der Entsäuerungsanlage am Ortsausgang von Haidenaab Richtung Sportgelände bereits gekauft. Auf der Richtung Osten geneigten Hangfläche sollen nach der aktuellen Parzellierung und Straßenplanung 20 Areale mit einer durchschnittlichen Größe von rund 800 Quadratmetern entstehen. Baurecht soll nun für das allgemeine Wohngebiet mittels eines formellen Bebauungsplanes geschaffen werden, für das bereits zahlreiche künftige Bauherren ihr Interesse bekundet haben. Drei Bauparzellen im Nordwesten hat sich der Verkäufer ausbedungen.
Aufgrund der größeren Geländeneigung und der Straßenlänge wurde die Ringweglösung fallengelassen. Die überarbeitete Planung sieht die Erschließung mittels zweier Stichstraßen mit je einem Wendehammer und separater Zufahrt zur Gemeindeverbindungsstraße Richtung Beerhof/TSV-Gelände vor. Damit gehen geringere Straßenerschließungskosten und die Möglichkeit, zwei separate Bauabschnitte zu bilden, einher. Die Bebauungsvorschriften werden wie auch beim Baugebiet Hopfengarten in Kirchelaibach möglichst großzügig gehalten.
Bei 18 Grundstücken ist die E+D- oder E+1-Bauweise möglich. Bei zwei stärker geneigten Flächen kommt zur vorgenannten Bebauungsmöglichkeit ein weiteres Kellergeschoss hinzu.
Hauptwasserleitung verlegen
Die Erschließung des ortsnahen Abschnittes macht zudem die Verlegung der Hauptwasserleitung erforderlich. Der Bauplatzverkauf wird mit einer fünfjährigen Bauverpflichtung verbunden. Der Gemeinderat bestätigte die vorliegende Planung des Bebauungsplanentwurfes "Haidenaab - Am Mühlgraben" und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Nach der generellen Abstimmung mit den Behörden infolge der frühzeitigen Beteiligung ist eine Vorreservierung der ausgewiesenen Parzellen für interessierte Bauherren möglich.
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