Speichersdorf
26.04.2021 - 14:15 Uhr

Für Bauherren in Haidenaab mehr gestalterische Möglichkeiten

Weiter stark nachgefragt werden Bauflächen in der Gemeinde Speichersdorf. Neben dem neuen Baugebiet in Plössen wird auch in Haidenaab der Weg für Häuslebauer durch schaffen von Baurecht geebnet. Der Ausbau der Photovoltaik geht weiter.

Über 40 Jahre ist der Bebauungsplan Haidenaab-Nordwest alt. Seitdem haben sich die Geschmäcker und Wünsche der Bauherren für ihr Eigenheim geändert. Der Gemeinderat verschloss sich daher nicht einer Anpassung der Vorgaben. Archivbild: ak
Über 40 Jahre ist der Bebauungsplan Haidenaab-Nordwest alt. Seitdem haben sich die Geschmäcker und Wünsche der Bauherren für ihr Eigenheim geändert. Der Gemeinderat verschloss sich daher nicht einer Anpassung der Vorgaben.

Weiter stark nachgefragt werden Bauflächen in der Gemeinde Speichersdorf. Neben dem neuen Baugebiet in Plössen ebnet der Gemeinderat auch in Haidenaab den Weg für Häuslebauer. Der Ausbau der Photovoltaik geht weiter.

Nach längerer Verfahrenspause führte der Gemeinderat das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanentwurfes "SO Solarpark Speichersdorf Süd-Ost II" fort. Ein wichtiger Bestandteil dafür ist der integrierte Vorhabens- und Erschließungsplan mit dem Vorhabenträger Südwerk Projektgesellschaft mbH Burgkunstadt.

Verfahren 2019 gestoppt

Laut Bürgermeister Christian Porsch hat die Projektgesellschaft in 2018 die Ausweisung einer rund 24 000 Quadratmeter großen Fläche zur Solarparknutzung beantragt. Dabei handelt es sich um einen Lückenschluss zwischen zwei bereits vorhandenen Freiflächenphotovoltaikanlagen südlich der Bahnlinie. Das Verfahren musste 2019 nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgrund eines konkurrierenden Bauleitplanverfahrens gestoppt werden. Nach dessen Abschluss soll nun der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden. Dafür behandelte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen.

Die vorgetragenen Einwände und Hinweise wurden in den Planentwurf samt Bebauungsvorschriften eingearbeitet. Eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich. Vor dem Satzungsbeschluss wurde der anwaltschaftlich geprüfte Durchführungsvertrag für den integrierten Vorhaben- und Erschließungsplan durch einen Firmenvertreter unterzeichnet. Darin sind die Verpflichtungen der Südwerk-Gesellschaft samt Rückbaubürgschaft im Zuge des Baues und Betriebes der PV-Anlage festgelegt.

Moderne Bauweisen ermöglichen

Der Gemeinderat hatte im Januar wegen eines Wohnhausbauvorhabens das vereinfachte Änderungsverfahren des seit 1978 rechtskräftigen Bebauungsplanes Haidenaab-Nordwest beschlossen. Bislang scheiterte die Bebauung an der mangelnden Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Bürgermeister Porsch erläuterte, dass sich die gestalterischen Vorstellungen beim Bau von Einfamilienwohnhäusern stark geändert haben. Deshalb sollten zur Steigerung der Attraktivität des Baugebietes die Vorschriften den modernen Bauweisen angepasst werden.

Der erste Schritt im Änderungsverfahren zeigte, dass durch die massive Aufweitung der Gestaltungsmöglichkeiten die Grundzüge der Planung berührt sind. Damit ist anstatt der vereinfachten Änderung ein Regelverfahren anzuwenden. Die bereits erfolgte Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann als frühzeitige Beteiligung gewertet werden. Nun ist eine weitere öffentliche Auslegung des Änderungsplanes samt Vorschriften zusätzlich erforderlich. Der erforderliche Ratsbeschluss dazu war einstimmig.

Ebenfalls ohne Gegenstimme erließ das Gremium eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Änderungsentwurfes als Satzung. Damit ist sichergestellt, dass nur Bauvorhaben vor der Rechtskraft des Änderungsplanes zulässig sind, die die künftigen Bauvorgaben einhalten. Zudem erklärten sich die Räte mit dem Bauantrag für einen planungskonformen Wohnhausneubau innerhalb des Geltungsbereiches einer in Kemnath wohnenden Familie einverstanden. Damit ist der Weg für eine formelle Baugenehmigung frei.

Selbsttests für Mitarbeiter

Zum Tagesordnungspunkt Bekanntgaben teilte das Gemeindeoberhaupt mit, dass die Mitarbeiter der Gemeinde Corona-Selbsttests erhalten haben. Ebenso ist vom Landratsamt die Genehmigung des Haushalts 2021 eingegangen. Eine Auflage fordert die Gemeinde dazu auf, bei der nächsten Haushaltsberatung vor allem die Höhe der Steuerhebesätze eingehend zu prüfen.

OnetzPlus
Speichersdorf23.04.2021

Ab sofort dürfen die Wahlhelfer für die Bundestagswahl mit Corona-Impfstoff geimpft werden. Sie erhielten eine höhere Priorität. Der Corona-Test in der Schule für die Kinder der beiden vierten und der neunten Klasse läuft problemlos.

Beim Punkt "Sonstiges" beantwortete Porsch die Anfrage von Hans Schmid (FWG) zur geplanten Tempo-30-Zone an der Schule. Bislang konnte pandemiebedingt keine Verkehrsschau zur Beurteilung abgehalten werden. Schmid bat zudem um den Sachstand zum geplanten Baugebiet mit Seniorenwohndorf 21 in Plössen. Porsch erklärte, dass seitens des Investors vorgeschlagen wurde, die Bebauungsplanart in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit zwei Vorhabenträgern zu ändern. Dies hat rechtliche Folgen bei der Finanzierung und Sicherung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen und Zuständigkeiten. Dazu zählt auch die von den Investoren zu tragende Linksabbiegerspur an der Staatsstraße. Die Prozedere wird derzeit durch einen Anwalt zur Vermeidung von Regressansprüchen zulasten der Gemeinde geprüft.

 
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