Der Gemeinderat befasste sich in der Märzsitzung mit dem Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für den Bahnhofsbereich. Bürgermeister Christian Porsch verdeutlichte, dass das zentral gelegene Bahnhofsgelände bestimmte städtebauliche Mängel wie fehlende Barrierefreiheit, Leerstand und funktionale Defizite aufweist. Die Kommune hatte in den vergangenen Jahren versucht, die dort erkannten städtebaulichen Defizite zu reduzieren. So wurde beispielsweise die Parksituation für Bahnpendler durch die Schaffung von Park-and-Ride-Parkplätzen verbessert. In nächster Zeit sollen weitere in westlicher Richtung geschaffen werden.
Busbahnhof und Infobereich
Das dafür erforderliche Grundstück konnte bereits von der Deutschen Bahn AG erworben werden. Auch auf der Ostseite des Bahnhofhauptgebäudes ist es der Gemeinde gelungen, Flächen zu erwerben, die für die Neugestaltung des Umfelds dringend erforderlich sind. Geplant ist in diesem Bereich unter anderem, einen zeitgemäßen und funktionalen Busbahnhof mit Unterstellmöglichkeit für Busgäste, eine öffentliche Toilette und einen Infobereich für Touristen zu schaffen.
Nach Porschs Worten sind das historische Bahnhofsgebäude und die Grundstücke im Umgriff das Herzstück des Bahnhofareals. Es wäre sinnvoll, diese einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Funktion für die Nahversorgung von Bahnreisenden zuzuführen. Der Bürgermeister erinnerte in diesem Zusammenhang an die Entscheidung des Gemeinderates, ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich zwischen Bahnhof und Sportarena zu erarbeiten.
Ziele verwirklichen
In der Aussprache wünschten sich Zweiter Bürgermeister Rudi Heier (SPD) und Gemeinderat Gernot Hammon (FWG) einen fairen Umgang mit möglichen Investoren, die an der Neuausrichtung und Umgestaltung von im Geltungsbereich der Satzung vorhandenen Leerstandgebäuden interessiert sind. Mit der Vorkaufsrechtsatzung wird die Gemeinde befähigt, ihre städtebaulichen Ziele zu verwirklichen. Da für manche Flächen kein allgemeines Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch besteht, beschloss der Gemeinderat einstimmig, ein besonderes Vorkaufsrecht durch Satzung zu schaffen.
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