Höhere Nutzungsgebühren für Speichersdorfer Sportarena

Speichersdorf
16.11.2022 - 10:45 Uhr
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Die Gemeinde Speichersdorf hebt die Benutzungsentgelte für die Sportarena zum ersten Mal seit Eröffnung an. Dabei werden Vereine besonders berücksichtigt.

Seit 15 Jahren steht die Sportarena in Speichersdorf für Veranstaltungen zur Verfügung. Für ihre Nutzung hat die Gemeinde nun erstmals die Gebühren angehoben.

Hauptpunkt der Novembersitzung des Gemeinderates war der Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Nutzung der Sportarena. Laut Bürgermeister Christian Porsch hat es seit ihrer Inbetriebnahme vor 15 Jahren noch keine Anpassung der Entgelte gegeben, die jedoch vor der Corona-Pandemie bereits angedacht worden war. "Hauptgrund ist der starke Anstieg der Energiepreise. Hinzu kommt, dass die Gemeinde ab den 1. Januar 2023 für diesen Bereich nach dem neuen Umsatzsteuergesetz steuerpflichtig wird. Dies gilt für alle Leistungen, wo wir im Wettbewerb stehen. Auch in anderen Bereichen in der Verwaltung wird künftig die Umsatzsteuer fällig", berichtete Porsch.

Strompreis 1:1 weitergeben

Dies betrifft beispielsweise den gestellten und verrechneten Blumenschmuck bei Trauungen, Verkauf von Stammbüchern und alle nicht hoheitlichen Dienstleistungen. Dieses Steuerthema wird derzeit auch für den Bereich Abwassergebühren durch die Finanzbehörden geprüft. Daraus würden Kostenerhöhungen für die Gebührenpflichtigen entstehen. Der Strompreis wird ab dem 1. Januar 2023 auf die Sportarena-Nutzer einschließlich der angekündigten Strompreisbremse, die jedoch für Kommunen noch nicht sicher ist, 1:1 durchgereicht. Aufgrund dieser Unsicherheiten werden auch die fälligen Gebührenkalkulationen bis aufs Jahresende hinausgeschoben.

Sportarena-Nutzer erhalten eine Freimenge von 50 Kilowattstunden, die sowieso mit und ohne Nutzung der Halle für Notbeleuchtung und Regeltechnik anfallen. In der Besprechung der Gebührenordnung wurde klargestellt, dass sich für Vereine aus der Gemeinde nichts ändert. Dies gilt für die bisher und auch künftig kostenlose Zurverfügungstellung aller drei Teile der Dreifachhalle und den Konditionsraum für den normalen Trainingsbetrieb. Auch für die Heizung, Reinigung und Warmwasser werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben.

Auswärtige zahlen das Doppelte

Für alle anderen Veranstaltungen wie Tagungen, Versammlungen, Ausstellungen, kulturelle, private und Sportveranstaltungen werden künftig folgende Nutzungsentgelte (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) erhoben: Vereine und sonstige Nutzer aus der Gemeinde zahlen im Sommer 75 Euro, im Winter 100 Euro, auswärtige Vereine und sonstige Nutzer im Sommer und Winter jeweils das Doppelte (Erhöhung um 50 Euro). Für Veranstaltungen mit Eintritt fallen pro Tag für gemeindliche Vereine 125, im Winter 150 Euro an. Für nicht gemeindliche Vereine und sonstige Nutzer sind es im Sommer 250 und im Winter 300 Euro. Für gewerbliche und sonstige private Veranstaltungen gemeindlicher Veranstalter beträgt der Satz 250 und für auswärtige Veranstalter 500 Euro. Hinzu kommt eine Heizpauschale von 50 Euro. Die Kaution beträgt das Zweifache der Hallenmiete.

Überschwemmungsschutz

Gemeinderat Gernot Hammon (FWG) gab die Bedenken von Anliegern hinsichtlich der durch die geplanten großen Wohnbauvorhaben in Speichersdorf anfallenden Niederschlagwasser und -ableitung in den manchmal über seine Ufer tretenden Aubach weiter. Porsch antwortete, dass der Bereich zwischen Zeulenreuth und Speichersdorf diesbezüglich in die Untersuchung der Hochwasserschutzbereiche und notwendige Maßnahmen einbezogen ist. Zudem werden Rückhaltemaßnahmen für die künftigen Bauflächen geplant. Der Tagesordnungspunkt "Härtefallregelung für die Sanierung von Kanälen und Regenüberlaufbecken" musste aufgrund noch ausstehender Abstimmung mit den Behörden abgesetzt werden.

Straßenbeleuchtung

Zum Thema Sonstiges gab Porsch die Umrüstung der kompletten Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchteinheiten bekannt. Es müssen 785 Brennstellen umgebaut werden. Die Kosten betragen 273 818 Euro, die sich schnell durch die stark ansteigenden Strompreis amortisieren. Eine Förderung gibt es nicht. Die Umrüstungszeit beträgt rund 12 Wochen und mit der Fertigstellung ist bis zur Jahresmitte zu rechnen.

Bauanträge

Dem Gemeinderat lag ein Antrag eines Göppmannsbühlers auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf seinem Hausgrundstück zur Beratung vor. Die Grundfläche der bis zu vier Meter hohen Modulanlage beträgt 192 Quadratmeter mit einer Leistung von 30 Kilowattpeak. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Einwände dazu gab es nicht.

Termine

Die Seniorenweihnachtsfeier muss erneut auf Anraten des Gesundheitsamtes abgesagt werden. Dafür soll im Frühjahr ein Seniorentag stattfinden. Die AOK hat angekündigt, die bereits seit 1. März 2020 coronabedingt eingestellten Sprechtage in Speichersdorf endgültig zum 1. Januar 2023 abzuschaffen. Die Weihnachtssitzung findet am 12. Dezember mit anschließendem Essen nach zweijähriger Pause statt. Am 10. Dezember ist Adventsmarkt an der Ägidiuskirche.

Hintergrund:

Sonstige Entgelte für die Nutzung der Sportarena

  • Sonder- und Schlussreinigungen: je Hallendrittel werktags werden 30, an Sonn- und Feiertagen 50 Euro; je Umkleide mit Duschraum 15 Euro; Foyer und WC-Anlagen 85 Euro, Küche 25 Euro, je Hallendrittel Tribüne 15 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer); eine Selbstreinigung ist möglich
  • Bereitstellung des Schutzbelages: gemeindliche Veranstalter 50 Euro, auswärtige Veranstalter 100 Euro
  • Stromkosten: je nach Anfall abzüglich 50 Kilowattstunden
  • Küchennutzung: 40 Euro
 
 

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