Der Gemeinderat traf sich am Montagabend nach über zwei Monaten coronabedingter Sitzungspause zum ersten Mal im neuen Jahr. Bürgermeister Christian Porsch verdeutlichte gleich zu Beginn, dass mehrere wichtige und unaufschiebbare Themen und Ratsentscheidungen die Zusammenkunft unumgänglich gemacht haben. "Es ist wichtig, das öffentliche Leben und die Arbeit im Rathaus trotz Pandemie am Laufen zu halten", erklärte das Gemeindeoberhaupt.
Bislang elf Corona-Todesopfer
Laut Porsch ist der Höhepunkt mit 76 Corona-Infektionen in der Gemeinde abgeklungen. Derzeit seien noch sieben Fälle festgestellt. Die Corona-Pandemie forderte bislang elf Todesopfer in der Kommune. Er appellierte an die Bürger, sich weiter diszipliniert an die Vorgaben zu halten, um die Fallzahlen weiter zu minimieren.
Das pandemiebedingte zeitliche Hinausschieben von Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren hat zur Folge, dass im Januar und Februar die sechsjährigen Amtszeiten von zwei ersten und drei zweiten Kommandanten von drei Wehren auslaufen. Dies sind in Kirchenlaibach Kommandant Thomas Hartmann und dessen Stellvertreter Oliver Hösl (23. Januar), bei der Feuerwehr Ramlesreuth Kommandant Joachim Klant und Stellvertreterin Bianca Schott (19. Februar) sowie bei der Feuerwehr Haidenaab/Göppmannsbühl Zweiter Kommandant Christian Veigl. Die Amtszeit von Kommandant Christoph Emmerig läuft erst am 9. Dezember aus.
Kommandanten machen weiter
Porsch erläuterte, dass die Gemeinde verpflichtet ist, sofern in den nächsten drei Monaten keine Wahlen abgehalten werden können, Notkommandanten zu bestellen, um die Einsatzbereitschaft und damit verbundene Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Vorgehensweise sei mit Kreisbrandrat Hermann Schreck abgesprochen worden, die bisherigen Amtsträger erklärten sich mit der Verlängerung ihrer Amtszeit bereit. Diese endete automatisch mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens an die neu gewählten Kommandanten. Der Gemeinderat bestellte per Beschluss die vorgenannten bisherigen Kommandanten und deren Stellvertreter mit sofortiger Wirkung zu Notkommandanten.
Ein bereits abgeschlossenes Gerichtsverfahren und eine neue Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz machten die Überarbeitung und Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen kommunaler Feuerwehren notwendig. Die aktuelle Satzung stammte aus dem Jahr 2014. Da sich seitdem die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ausstattung der Feuerwehren deutlich geändert haben, mussten die Pauschalsätze für Aufwendungen bei entschädigungspflichtigen Einsätzen neu kalkuliert und festgesetzt werden.
Porsch berichtete, dass bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit haftpflichtigen Versicherungsunternehmen die unveränderte Übernahme der Pauschalkostenverzeichnisse juristisch angreifbar gewesen sei. Deshalb mussten die Kostenansätze nach eigenen Verhältnissen und Gerätschaften kalkuliert und in das neue Verzeichnis für Aufwendungs- und Kostenersatz aufgenommen werden. Die Gemeinde ist dann berechtigt, Kostenersatz für die Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen ihrer Feuerwehren zu verlangen, wenn die Hilfsleistungen nicht zu deren gesetzlich festgelegten Pflichtaufgaben gehören.
Selbstkosten beim Material
Dies betrifft vor allem Technische Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen. Zum ersatzpflichtigen Aufwand zählt neben dem Personalaufwand auch die Überlassung und Nutzung von Gerät und Material. Bei verwendetem Material werden die Selbstkosten berechnet. Für ehrenamtlich tätige Dienstleistende wird ein Stundensatz von 28 Euro, bei Sicherheitswachen von 16,40 Euro erhoben. Der Geräteaufwand richtet sich nach Art und Umfang der eingesetzten Fahrzeuge und Gerätschaften. Hier werden Ausrücke- und Betriebsstunden sowie eine Streckenpauschale je gefahrenem Kilometer und Fahrzeug in Rechnung gestellt. Der Gesamtaufwand wird in einem Einsatzbericht des Kommandanten festgehalten. Die Geltendmachung des Aufwendungs- und Kostenersatzes erfolgt per Kostenbescheid. Der Gemeinderat erließ die Satzung mit sofortiger Wirkung einstimmig.
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