Die aktuellen Baukosten nach den Ausschreibungsergebnissen für die Generalsanierung der Speichersdorfer Kläranlage liegen mittlerweile vor. Wie diese finanziert werden sollen, war Thema in der Sitzung des Gemeinderates, genauer gesagt die Festlegung des Kostenanteils der Bürger und der damit verbundenen Höhe des Verbesserungsbeitrages.
Bürgermeister Christian Porsch hieß dazu Rechtsanwältin Marina Maier von der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Collegen und der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH aus Straubing willkommen. Fachanwältin Anette Freitag war per Videokonferenz dazu geschaltet. "Wir haben uns dafür entschieden, erst die tatsächlichen Kosten abzuwarten und erst dann über die Finanzierung der Maßnahme zu entscheiden. Die Submission ergab eine deutliche Teuerung der Kläranlagensanierung", erklärte das Gemeindeoberhaupt.
"Diese Finanzierungsweise lässt uns allen Luft zum Atmen. Für die Gemeinde ist die damit zu erwartende Schuldenlast nicht zu groß."
1,9 Millionen Euro Zuschüsse
Laut Rechtsanwältin Maier belaufen sich die Gesamtkosten aktuell auf 10 778 000 Euro. Die bisherige Kostenermittlung hatte rund 9,1 Millionen Euro ergeben. Es werden rund 1,9 Millionen Euro an Zuschüssen fließen, so dass 8 878 000 Euro auf die Kläranlagennutzer umgelegt werden können. Kostenanteile für die Straßenentwässerung und Regenwasserbehandlung seien nicht abzuziehen.
Eine Verbesserungsbeitragssatzung ermögliche es der Gemeinde, für Maßnahmen zur Anhebung der Qualität und Leistungsfähigkeit und Wirkungskraft der bestehenden Kläranlage einen Beitrag von den angeschlossenen Grundstückseigentümern zu erheben, erklärte die Juristin. Voraussetzung sei, dass diese Verbesserungsmaßnahmen weder Reparaturen noch Unterhalt darstellen und zu einer besseren Reinigungsleistung und Effektivität der Gesamtanlage führen.
Maier zeigte mit einer Beamerpräsentation die errechneten Beitragsalternativen von der 100-prozentigen Beitrags- bis zur vollen Gebührenfinanzierung auf. Im Vorfeld hatte der Gemeinderat bereits eine 80:20-Lösung mit 80-prozentiger Beitragsfinanzierung favorisiert. Insgesamt wurden 854 400 an die Entwässerungseinrichtung angeschlossene Quadratmeter Geschossflächen ermittelt.
Mehrere Zahlenbeispiele
Die errechneten Beitragsalternativen sind pro Quadratmeter: volle Beitragsfinanzierung 10,39 Euro (100 Prozent), 8,31 Euro (80 Prozent Beitrag und 20 Prozent Gebühr), 7,27 Euro (70 und 30 Prozent). Die Beitragshöhe wird dabei wesentlich von der Höhe der Abschreibung und der kalkulatorischen Verzinsung in Höhe von drei Prozent beeinflusst. Die jährliche Abschreibung beginnt mit 8 828 (100 Prozent Beitrag) und endet mit 319 097 Euro/Jahr (100 Prozent Gebührenfinanzierung). Bei der kalkulatorischen Verzinsung sind dies 3758 bis 7383 Euro (100 Prozent Beitrag) beziehungsweise 128 384 bis 251 981 Euro im Jahr.
Bei einer vollen Beitragsfinanzierung würde die Abwassergebühr um 0,07, bei einer 80:20-Aufteilung um 0,53, bei einer 70:30-Aufteilung um 0,76 und bei reiner Gebührenfinanzierung um 2,37 Euro pro Kubikmeter steigen. Bei Letzterer müsste der Abwasserpreis im nächsten Kalkulationszeitraum von vier Jahren auf zunächst rund 5 Euro pro Kubikmeter angehoben werden. Ein anschließendes Sinken sei nicht zu erwarten. Auf Anfrage von Rudi Kirchberger (UBV) erklärte die Anwältin, dass die bauliche Anlage über 40 und die Technik über 20 Jahre abgeschrieben werde. Die Kostensteigerung von maximal 2,37 Euro je Kubikmeter würde daher für die nächsten 20 Jahre gelten. Es folgen dann beitrags- oder gebührenfähige Ersatzbeschaffungen.
Hans Schmid (FW) erkundigte sich nach dem Zeitpunkt der Vorausleistungsbescheide und den Grund für die unterschiedliche Verzinsungshöhe. Den Ratenzeitpunkt lege die Gemeinde fest. Die Verzinsung schwanke je nach Zinssatz und Nutzungsdauer der Anlagenteile. Zur Anfrage von Annke Gräbner (SPD) erläuterte Maier, dass bei verstärkter Gebührenfinanzierung die kalkulatorische Verzinsung der Kostentreiber sei.
Gemeindeoberhaupt Christian Porsch plädierte dafür, am Beschluss zur 80:20-Finanzierung festzuhalten. Damit würden sowohl Nutzer über die Gebühr als auch Eigentümer mit dem Einmalbeitrag tragbar belastet. "Diese Finanzierungsweise lässt uns allen Luft zum Atmen. Für die Gemeinde ist die damit zu erwartende Schuldenlast nicht zu groß." Dieser Kompromiss ließe die Verbrauchsgebühr auf erträglich 3,20 Euro pro Kubikmeter ansteigen. Die Raten würden im Oktober 2021, 2022 und eine Schlussrate in 2024 erhoben werden. Es gebe die Möglichkeit, Stundungen und Ratenzahlungen zu beantragen.
Zur Höhe des zu erwartenden Beitrages erklärte Porsch, dass für ein Einfamilienwohnhaus mit rund 291 Quadratmeter Geschossfläche ein Beitrag von 2 418 Euro mit 960 Euro als erste Rate fällig würde. Für ein Zweifamilienwohnhaus mit 456 Quadratmetern würden 3 789 und für ein landwirtschaftliches Anwesen mit 700 Quadratmetern 5 817 Euro anfallen.
Drei erträgliche Raten
Dritter Bürgermeister Franc Dierl bestätigte für die CSU-Fraktion die 80:20-Regelung, um die Gebührenhöhe erträglich zu halten. Damit würde auch das Nutzerverhalten zum Sparen anleiten. Für UBV-Fraktionssprecher Christian Bäß erhalte die 80:20-Regelung die Gemeinde handlungsfähig. Die drei Raten bedeuteten für ihn eine erträgliche Streckung des Beitrages samt Verwaltungsvereinfachung.
Laut Gernot Hammon plädiere die FWG-Fraktion für eine 50:50-Aufteilung. Damit könnten die momentane Belastung für Beitragspflichtige verringert, durch Verbrauchsminderung mit Wasser schonender umgegangen und die Kosten sozialverträglicher verteilt werden. Auch könnte der vormals geschätzte Beitragssatz von sechs Euro gehalten werden.
Zweiter Bürgermeister Rudi Heier (SPD) sah durch die Sanierung das Thema Umweltschutz umgesetzt. Die Kostensteigerung sei für alle tragbar, nicht zu vermeiden und führe mit der 80:20-Regelung zu einer wesentlich geringeren Gebührenbelastung. Den 50:50-Antrag der FWG-Fraktion lehnte das Gremium mit 17:4 Stimmen ab, nahm die 80:20-Regelung mit entsprechender Stimmenverteilung an und beschloss geschlossen die Verbesserungsbeitragssatzung. Die drei Raten werden im Herbst 2021, 2022 und 2024 erhoben. Porsch ergänzte, dass die Gemeinde mangels möglicher Bürgerversammlung mit Flyer und Video über die Beitragserhebung informiert werde
Zu Beginn hatte sich der Rathauschef bei Dr. Klaus Singer, der mit seiner Ehefrau die Corona-Schnelltests vor der Sitzung übernommen hatte, bedankt. Porsch gratulierte zudem den Gemeinderäten Rudi Kirchberger und Wolfgang Hübner für 25 Jahre Zugehörigkeit zum Gremium.
Zwölf Jahre bis Sanierungsbeginn
Seit 2008 sei die Generalsanierung diskutiert worden, erinnerte Bürgermeister Christian Porsch. In den vergangenen 15 Jahren seien weitere Ortsteile an die zentrale Kanalisation angeschlossen worden.
- 2017 fiel die generelle Ratsentscheidung, die Anlagenkosten über Beiträge und Gebühren zu finanzieren. Hierzu gibt es bereits einen einstimmigen Beschluss, die Baukosten mit 80 Prozent über Beiträge und 20 Prozent über Gebühren zu finanzieren.
- 2018 mussten nach Änderung der Rechtsgrundlagen und Forderung des Wasserwirtschaftsamtes kostenintensive Umplanungen zur Verbesserung der Reinigungsleistung vorgenommen werden.
- 2020 erfolgten die Baufreigabe und der Spatenstich im November. Die europaweite Ausschreibungen und Vergaben waren im März.















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