Speichersdorf
29.01.2019 - 16:19 Uhr

Volksbegehren kein Selbstläufer

Am Donnerstag, 31. Januar, 8 Uhr, beginnt im Speichersdorfer Rathaus die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" ("Rettet die Bienen"). Nur bis 13. Februar ist Gelegenheit sich einzutragen.

Peter Krönert, Susanne Bauer, Norbert Pietsch, Dieter Kottwitz, Markus Brückner, Erich Porsch und Martina Dötsch (von links) beraten Aktionen, um die Bürger über das Volksbegehren aufzuklären. Bild: hai
Peter Krönert, Susanne Bauer, Norbert Pietsch, Dieter Kottwitz, Markus Brückner, Erich Porsch und Martina Dötsch (von links) beraten Aktionen, um die Bürger über das Volksbegehren aufzuklären.

950 000 Unterschriften sind nötig, dass aus dem Volksbegehren ein Volksentscheid wird. Deshalb hat sich am Dienstag im Landgasthof kurzfristig ein kleines Aktionsbündnis getroffen. Kreis- und Bezirksvorsitzende Susanne Bauer von Bündnis 90/Die Grünen aus Pegnitz hatte die Initiative ergriffen. Mit Grünen-Kreisrat Norbert Pietsch, Vertretern vom Bund Naturschutz um Vorsitzenden Erich Porsch und des Fichtelgebirgsvereins um Dieter Kottwitz, Peter sowie Gerd Fenzl aus Frankenberg schmiedete sie ein Maßnahmenbündel, um die Bevölkerung über wesentliche Inhalte und die Eintragungsfristen zu informieren.

In Pegnitz und Bayreuth laufen bereits entsprechende Aktionsbündnisse. "Die zeitlichen und organisatorischen Hürden sind hoch, um genügend Menschen in die Rathäuser zu bringen", begründete Bauer ihren Vorstoß in Speichersdorf. Das Begehren sei auch inhaltlich alles andere als ein Selbstläufer. Wahlberechtigte ab dem 18. Lebensjahr dürften nur in ihrer Heimatgemeinde wählen. Briefwahl sei nicht erlaubt. Selbst Studenten, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen müssten in ihr Rathaus. "Wir müssen uns auch dafür einsetzen zu informieren, was das Gesetz will und welche Möglichkeiten man hat, es auf die Reihe zu kriegen." Wären die Menschen zufrieden mit dem Umgang mit der Natur, bräuchte es kein Volksbegehren.

Initiiert von der ÖDP, dem Landesbund für Vogelschutz sowie den Grünen und unterstützt vom Bund Naturschutz sei der Gesetzesentwurf hoch konsensfähig, meinte die Pegnitzerin. Oberstes Ziel sei, die Artenvielfalt zu verstärken und für diese weit mehr Lebensräume durch ökologischen Landbau dauerhaft zu sichern. "Im Gesetzesentwurf ist nichts dabei,, was nicht machbar wäre", ergänzte Erich Porsch. Das Volksbegehren weiche in nicht Vielem ab von den Vorstellungen der Staatsregierung. Diskussionspunkte gebe es lediglich in Sachen Umstellung auf ökologische Landwirtschaft und die neuen, verschärften Mahdfristen für die Landwirte. "Alles andere ist eine Selbstverständlichkeit."

Neben einer kurzfristig organisierten Plakat- und Flyeraktion lädt der Bund Naturschutz am Freitag, 1. Februar, 20 Uhr, zu einem Vortragsabend mit Johannes Lüers in den Landgast Imhof ein. Der Mikrometereologe der Universität Bayreuth spricht über "Wetter und Klimawandel vor Ort - Naturgesetze lassen sich nicht fälschen". Einen Diskussionsabend mit Filmvortrag organisiert das Aktionsbündis für 6. Februar. Ab 19 Uhr sind Interessierte in die Tauritzmühle eingeladen zu Informationen und zur Diskussion über Inhalte des Volksbegehrens sowie zum Film "More than Honey" ("Mehr als Honig") von Markus Imhoof. Der Dokumentarfilm beleuchtet das Phänomen des Bienensterbens sowie die weitreichenden und gravierenden Auswirkungen. Flankiert werden die Vortragsabende von zwei Info-Ständen. Am Samstag 2. Februar, und Samstag, 9. Februar, stehen von 10 bis 13 Uhr die Mitglieder des Aktionsbündnisses beim Rewe-Markt Rede und Antwort.

Hintergrund:

Eintragungsmöglichkeiten

Die Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehren im Rathaus besteht bis Mittwoch, 13. Februar, von montags bis freitags von 8 bis 12, montags bis mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. Darüber hinaus können sich Bürger am Samstag, 2. Februar, von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag, 7. Februar, bis 20 Uhr eintragen. Das Volksbegehren hängt im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus und kann auch auf der Internetseite der Gemeinde gesucht und heruntergeladen werden. Stimmberechtigt sind alle Bürger, die spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich im Freistaat aufhalten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Wird der Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren vom Landtag nicht übernommen, so kann ein Volksentscheid herbeigeführt werden.

 
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