Das Bayerische Feuerwehrgesetz stellt hohe Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation eines Feuerwehrkommandanten. Das gilt auch für den stellvertretenden Kommandanten. Bei der Feuerwehr Speinshart sind es die von den Aktiven gewählten Brandschützer Christian Höllerl und Andreas Stadler. Doch ihre sechsjährige Amtszeit endet am 14. März ausgerechnet im Lockdown der Corona-Pandemie.
Was nun? Die Notlösung heißt „Notbestellung“. Ein ganz neues Vokabular im Feuerwehrwesen. „Notbestellung der Feuerwehr-Kommandanten der Feuerwehr Speinshart“ lautete deshalb auch einer der Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung. Die Amtszeit der beiden Kommandanten endet, eine Versammlung der Brandschützer ist wegen der Infektionsschutzbestimmungen nicht in Sicht.
Damit kommen die gesetzlichen Vorschriften für ein solches Szenario ins Spiel. Diese besagen für den Fall, dass keine Kommandantenwahl zustande kommt, dass die bisherigen Mandatsträger im Amt bleiben. Weitere Bedingung ist die Bestätigung durch die Kommune. Genau zu diesem Beschluss kam es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Den Wünschen der Brandschützer entsprechend bestellte das Gremium einstimmig Christian Höllerl zum „Not-Kommandanten“ und Andreas Stadler zum „stellvertretenden Not-Kommandanten“. Die Bestellung gilt bis zur nächsten Generalversammlung der Wehr, zunächst allerdings nur für drei Monate.
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