Denkmalschutz kontra Energiegewinnung, hieß es bei der Beratung des Gemeinderats über einen Antrag von Karl-Werner Schramm. Der Münchsreuther will neue und ergänzende Photovoltaik-Anlagen (PV) an den denkmalgeschützten Haupt- und Nebengebäuden seines landwirtschaftlichen Anwesens anbringen.
Weil Schramm außerdem einen PV-Sichtschutz entlang der Ortsstraße plant, wurde auch eine polizeiliche Stellungnahme eingeholt. Bürgermeister Albert Nickl verwies auf die Entscheidungsbefugnis übergeordneter Fachstellen und der Genehmigungsbehörde: Für die Gemeinde bestehe nur ein Anhörungsrecht.
Gemeinderätin Barbara Müller empfahl, den Eigentümer nicht zu sehr in die Pflicht zu nehmen, denn Energiegewinnung sei im Vergleich zum Denkmalschutz höherwertig. Doch nur teilweise folgten ihre Kollegen dieser Linie: Die Installation von PV-Modulen auf denkmalgeschützten Gebäuden sei nicht optimal. Eine Ausnahme sah das Gremium dennoch, weil das betroffene Gebäude nicht als Ensemble, sondern in einem Ortsteil als einzelnes Baudenkmal wahrgenommen werde.
Entsprechend polizeilicher Empfehlungen lehnten die Räte allerdings einen PV-Sichtschutzzaun ab, um Blendwirkungen auf Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Sie wiesen zudem auf die ständige Gefahr durch Beschädigungen der Anlage wegen der direkt anschließenden öffentlichen Verkehrsfläche hin. Die Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt und dem Amt für Denkmalpflege wurde einstimmig beschlossen.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.